Seehofer: Aufstallungsgebot für Geflügel auf 20. Februar vorgezogen
"Als Konsequenz aus der aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) werden wir die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe weiter verschärfen", erklärte Horst Seehofer, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, heute in Berlin.
Nach der am 14.2.2006 vom Friedrich-Loeffler-Institut vorgelegten Risikobewertung habe sich das Risiko einer Einschleppung durch Zugvögel jetzt auch von der Südwest- und der Zentralroute des Vogelzuges erhöht. Das hänge vor allem mit dem Ausbruch der Vogelgrippe (Virustyp H5N1) in Nigeria zusammen. Die Ursachen für den Eintrag von H5N1-Virus durch Schwäne in Italien, Griechenland, Bulgarien, Kroatien und Slowenien seien weiterhin unklar.
Vor diesem Hintergrund empfehle das FLI die umgehende Aufstallung von Geflügel. "Aufgrund der jüngsten Entwicklungen wird empfohlen, die Aufstallung auf den nächstmöglichen Zeitpunkt vorzuverlegen und zunächst bis Ende April 2006 vorzusehen," so das FLI.Wildvogelpopulation
"Ich werde den Empfehlungen der Wissenschaftler folgen und mit einer Eilverordnung zum 20. Februar das bundesweite Aufstallen von Geflügel erlassen", erklärte der Minister. Als weitere Schutzmaßnahmen nannte er:
Generell sind Geflügelveranstaltungen und _märkten verboten. Ausnahmen sind jedoch möglich. Die Ausnahmeregelungen sind strikter gefasst worden und auf lokale Veranstaltungen beschränkt. Diese sollen ausschließlich in geschlossenen Räumlichkeiten stattfinden. Die Tiere müssen vor einer solchen Veranstaltung klinisch untersucht werden.
Mit den Ländern ist vereinbart, aktiv nach verendeten Schwänen zu suchen, um möglichst viele dieser anscheinend sehr empfänglichen Tiere einer Untersuchung im Rahmen des Wildvogelmonitorings zuzuführen.
Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Behörden bei der Überwachung der Wildvogelpopulation zu unterstützen und das Auffinden verendeter Tiere umgehend den zuständigen Behörden vor Ort zu melden. Auch unabhängig von der Vogelgrippe sollten verendete Tiere grundsätzlich nicht mit bloßen Händen angefasst werden.