Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung (SPIK) sind gegen eine Herausnahme des Krankengeldes aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das Krankengeld müsse als Kernleistung erhalten werden, auch wenn künftig die Arbeitgeber von ihrem Beitrag dazu entlastet werden, erklärten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung heute in Berlin.
Die Herausnahme aus dem GKV-Katalog würde einen tiefgreifenden Einschnitt in die Sozialleistungen des Systems bedeuten. Die Kassen lehnen deshalb eine Lösung über private Versicherungen ab. Die von der privaten Krankenversicherung vorgebrachten verfassungsrechtlichen Argumente gegen eine Absicherung durch die gesetzlichen Krankenkassen liefen ins Leere, wenn das Krankengeld weiterhin Kassenleistung bliebe, jedoch nicht mehr paritätisch finanziert werde. Die Privatversicherung müsse ausserdem teure Strukturen und Kompetenz aufbauen, über die die gesetzlichen Kassen bereits verfügten.
Zudem käme es dann zu zusätzlichen finanziellen Belastungen der Arbeitnehmer durch aufwändige Verwaltungskosten, Abschlussgebühren und Gewinnerwartungen privater Versicherungen. Wenn die Politik bei der Senkung der Lohnnebenkosten beim Krankengeld ansetzt, müsse dies für die Arbeitnehmer sozialverträglich gestaltet werden, das sei nur in der GKV möglich.