Ambulante Leistungen besser qualifiziert beim niedergelassenen Kardiologen
Auf kardiologischem Gebiet bringt die Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen keinen Qualitätsvorteil. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesverbands Niedergelassener Kardiologen (BNK) zum Katalog der Deutschen Krankenhausgesellschaft für „Spezialisierte und fachärztliche ambulante Leistungen“ hervor. Bei den dort genannten Leistungen auf kardiologischem Gebiet handele es sich um „seit Jahren etablierte Untersuchungsverfahren, die bisher und auch zukünftig von niedergelassenen Kardiologen nach den derzeit gültigen Kriterien wissenschaftlicher Expertisen erbracht werden.“
In der Stellungnahme werden hier insbesondere die Echokardiographie, Myokardszintigraphie und Schrittmachernachsorge genannt. „Die durch niedergelassene Kardiologen ambulant erbrachten Leistungen stellen im Allgemeinen besser qualifizierte Untersuchungen und Auswertungen dar, da sie in jedem Falle von einem kardiologischen Facharzt durchgeführt werden“, heißt es weiter in der BNK-Stellungnahme. Im Krankenhaus lasse sich dies bei der bisherigen und zukünftigen Struktur nicht in gleicher Qualität garantieren. Der BNK verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass jährlich rund drei Millionen Stressecho- und Dopplerechokardiographien ambulant durchgeführt werden. Diese Untersuchungen würden so gut wie ausschließlich von niedergelassenen Kardiologen durchgeführt. Allein diese Dimension mache deutlich, dass eine Ansiedlung dieser Leistungen am Krankenhaus mit erheblichen Qualitätseinbußen erkauft würde, soweit dies strukturell überhaupt möglich sei.
Darüber hinaus betont die BNK-Stellungnahme, dass kardiologische Patienten mit differenzierten Krankheitsmerkmalen – insbesondere auch der schweren Herzinsuffizienz – „ganz besonders gut beim niedergelassenen Kardiologen aufgehoben sind“. Nur die ständige fachärztliche Betreuung und Kontrolle des kranken Patienten garantiere eine qualifizierte Diagnostik und Therapie. Da dies das Krankenhaus auf Grund ungenügender fachärztlicher Kapazität nicht im gleichen Ausmaße gewährleisten könne, müsse auch hier der Qualitätsvorteil der Krankenhausambulanz bezweifelt werden.
Die BNK-Stellungnahme schließt mit den Worten: „Unter der Voraussetzung gleicher Wettbewerbsbedingungen im Hinblick auf Qualifikation, verpflichtende Qualitätssicherung für alle und gleiche Finanzierungsbedingungen scheuen die niedergelassenen Kardiologen zu keinem Zeitpunkt und in keiner Weise den Leistungsvergleich mit den Klinikern.“