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30.06.2003 |
Infos für Ärzte |
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Schmidt: Wer sich einschränkt, soll profitieren
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Jetzt hat es Ulla Schmidt auch persönlich der Öffentlichkeit vorgestellt. Bei einer Pressekonferenz in Berlin gab die Bundesgesundheitsministerin vor kurzem Details des so genannten Hausarztmodells preis. Mit ihm will sie der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliche Einnahmen erschließen und die ambulante Versorgung verbessern. Experten bezweifeln, dass sie ihre Ziele erreicht.
Wer künftig direkt einen beliebigen Facharzt aufsuchen will, muss eine Praxisgebühr von 15 Euro entrichten. Außerdem zahlt er für Medikamente doppelt so hohe Zuzahlungen wie andere Patienten. Mit diesen finanziellen Anreizen – oder besser Abschreckungsmaßnahmen – möchte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Deutschen zu einem neuen Versicherungstarif bekehren, dem so genannten Hausarztmodell. Dessen Kerngedanke ist: Jeder gesetzlich Krankenversicherte schreibt sich künftig bei einem Hausarzt ein, den er stets zuerst ansteuert, sobald er ein medizinisches Problem hat. Ausgenommen sollen jedoch Besuche bei Kinder-, Frauen-, Augen- und Zahnärzten sein. Auch diese Spezialisten darf kostenfrei und ohne Überweisung konsultieren, wer sich in ein Hausarzt-Modell eingeschrieben hat. In Notfällen ist außerdem der Gang zu jedem beliebigen Doktor weiterhin ohne Sanktionen erlaubt.
Unterschiede gibt es künftig nach den Vorstellungen der Ministerin auch bei den Zuzahlungen. Wer weiterhin zu jedem beliebigen Arzt gehen möchte, zahlt in der Apotheke je nach Packungsgröße vier, sechs oder acht Euro zu, wer den Hausarzttarif wählt, nur die Hälfte. Diese Regelungen sollen ebenfalls für Menschen gelten, die an speziellen Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke und an integrierten Versorgungsformen teilnehmen.
Auch wenn viele Akteure im Gesundheitswesen für – oder wenigstens nicht grundsätzlich gegen – ein Hausarztmodell sind, so bezweifeln viele von ihnen, dass Ulla Schmidt mit ihren Maßnahmen die Ziele erreicht, die sie sich vorgenommen hat: zusätzliche Einnahmen erschließen und die ambulante Versorgung verbessern. Zum einen nämlich müssen die Vorteile, die die Ministerin den Hausarzt-Tariflern gewährt, etwa die vergünstigten Zuzahlungen, erst einmal wieder hereingewirtschaftet werden. Ob das gelingt, gilt als sehr fraglich. Zum anderen erwarten Fachleute keine große Verbesserung der medizinischen Versorgung. Das liegt daran, dass die überwiegende Mehrheit der Deutschen ohnehin bei gesundheitlichen Problemen den Hausarzt konsultiert – ganz ohne Anreize von Staat oder Krankenkasse. So nimmt es nicht Wunder, dass die Krankenversicherungen bislang noch keinen Hausarzt-Tarif angeboten haben, obwohl ihnen der Gesetzgeber schon vor Jahren die Möglichkeit dazu eingeräumt hat. Auch die Dokumentation der Krankengeschichte – ein weiteres Merkmal des Schmidt’schen Plans – erfolgt in den meisten Arztpraxen ohne Aufforderung von Dritten. Allerdings lassen die Patienten derzeit den Hausarzt längst nicht immer wissen, wenn sie von sich aus einen Spezialisten konsultiert haben. Dies würde sich im Modell der Ministerin durchaus ändern: Der Hausarzt, der den Patienten ja selbst an den Facharzt überwiesen hat, bekäme dann auch die wichtigsten Untersuchungsergebnisse mitgeteilt.
Da das Schmidt’sche Konzept einige Probleme mit sich bringt, haben verschiedene Akteure im Gesundheitswesen schon alternative Modelle vorgestellt. Dazu gehört die Deutsche Angestelltenkrankenkasse. Sie nennt ihren Vorschlag ein modifiziertes Hausarztmodell. Es sieht vor, dass Menschen mit komplexen Erkrankungen wie Diabetes, Morbus Crohn, Morbus Bechterev oder multipler Sklerose sich direkt bei einem Facharzt einschreiben können. Der Grund: Viele Patienten haben im Zusammenhang mit ihrer Krankheit seit Jahren ein enges Vertrauensverhältnis zu einem bestimmten Facharzt. Diese Versicherten würden benachteiligt, wenn Ulla Schmidt ihre Pläne umsetzte.
Mit einem Gegenvorschlag hat auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) aufgewartet. Sie hat Ende Mai ihr Zwei-Tarife-Modell präsentiert. Es sieht vor, dass Versicherte, die den Hausarzttarif wählen, künftig weiterhin Sachleistungen erhalten, sich also nicht um zu begleichende Rechnungen kümmern müssen. Wer jedoch weiterhin die völlig freie Wahl zwischen allen Ärzten haben möchte, der sollte Leistungen grundsätzlich im Kostenerstattungsprinzip erhalten. Für ihn gilt: Der Arzt schreibt eine Rechnung, der Patient reicht sie bei der Krankenkasse ein und wird mit einem noch zu ermittelnden Selbstbehalt belastet. „So könnten wir sicherstellen, dass das Hausarztmodell nicht zum Minusgeschäft für die gesetzliche Krankenversicherung wird. Außerdem wäre die lästige Praxisgebühr von 15 Euro vom Tisch“, schildert Dr. Leonhard Hansen, zweiter Vorsitzender der KBV, die Vorzüge. Das politische Tauziehen um das beste Modell hat begonnen. Der Ausgang ist bis in den Herbst ungewiss.
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Zuletzt geändert am: 30.06.2003 |
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