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   25.01.2008
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Bundesregierung will Meldepflicht für MRSA-Fälle in Krankenhäusern einführen

Die Bundesregierung will die schwer zu behandelnden, weitgehend resistenten MRSA-Bakterien aus Krankenhäusern zurückdrängen. Eingeführt werden solle eine Meldepflicht, nach der Kliniken jeden MRSA-Fall den zuständigen Gesundheitsämtern anzeigen müssen, sagte Gesundheitsstaatssekretär Rolf Schwanitz nach einer Mitteilung vom Freitag dem ARD-Magazin «Panorama».


Nach Erhebungen der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene sterben bis zu 1500 Patienten im Jahr an den Folgen einer MRSA-Infektion. Bis zu 800 000 Patienten infizieren sich in Deutschland mit Krankenhauskeimen, hieß es in dem Bericht.

Bislang bestehe nur eine Meldepflicht, wenn «eine Häufung» von MRSA-Krankenhauskeimen auftritt. Bakterien vom Typus Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus (MRSA) sind für Patienten besonders gefährlich, weil sie gegen die meisten Antibiotika resistent sind und sich somit nur äußerst schwer behandeln lassen.

Das Bundesgesundheitsministerium schlägt dem Bericht zufolge auch vor, Risikopatienten bei der Aufnahme ins Krankenhaus auf MRSA zu untersuchen. Das Ministerium werde Gespräche mit den Bundesländern über eine entsprechende Novellierung des Infektionsschutzgesetzes führen. «In den 90er Jahren, als die MRSA-Bakterien in Deutschland massiv angestiegen sind, hat man nicht schnell genug reagiert», sagte Schwanitz.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte bereits einer Studien- und Kampagnenaktion «Saubere Hände» Unterstützung zugesichert. Nur bei 20 bis 50 Prozent der Patientenkontakte in Intensivstationen werden die Hände ausreichend mit Alkohol desinfiziert. Von den rund 500 000 Infektionen im Krankenhaus pro Jahr sind nach Angaben des Aktionsbündnisses Patientensicherheit 20 bis 30 Prozent durch mehr Hygiene vermeidbar.

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Zuletzt geändert am: 25.01.2008