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   27.08.2008
Gesundheitspolitik    
 
Hohe Hürden für Gentests - Kabinett beschließt Gesetzentwurf

Nach jahrelanger Debatte will die Bundesregierung Gentests einen Riegel vorschieben, die von Arbeitgebern und Versicherungen erzwungen werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz. Damit wird der Schutz vor der Nutzung menschlicher Erbgutinformationen ausgeweitet.



Arbeitgeber und Versicherungsfirmen dürfen danach grundsätzlich keine Gen-Untersuchungen von Bewerbern und Kunden verlangen. Für Versicherer gelten bei hohen Summen aber Ausnahmen. Heimliche Vaterschaftstests sowie Tests an Embryonen zur Geschlechtsbestimmung sollen verboten werden. Regelungen zur Verwendung gendiagnostischer Methoden in der Forschung sind in den Plänen ausgeklammert. Nach den Worten von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) schützt das Gesetz den Menschen vor dem Missbrauch seiner genetischen Daten. Das Recht zur informationellen Selbstbestimmung werde hochgehalten. Personen müssten allein entscheiden können, ob sie eine genetische Untersuchung machen und ob sie diese Daten weitergeben. Das bedeute, dass kein Arbeitgeber oder Versicherungsunternehmen auf Daten zugreifen oder sie einfordern dürfe. Vor einem Test sei eine ausführliche Beratung nötig. Es gebe aber Schutz vor Missbrauch bei Versicherungen. Schmidt: «Wenn ich etwas weiß, dann muss ich bei einer hohen Versicherungssumme auch diese Erkenntnis weitergeben.» Die Pläne sehen vor, dass Gentests auf Verlangen des Arbeitgebers grundsätzlich verboten sein sollen. Der Arbeitgeber darf auch nicht Ergebnisse einer Untersuchung erfragen oder benutzen. Standardtests, mit denen die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers festgestellt werden kann, sollen aber weiter zulässig bleiben. Auch Versicherer dürfen beim Abschluss eines Vertrages grundsätzlich weder einen Gentest noch Auskünfte über frühere Untersuchungen verlangen. Versicherungsunternehmen dürfen bekannte Geninformationen nur verwenden, wenn die Versicherungssumme 300 000 Euro statt wie bisher 250 000 Euro übersteigt. Vorerkrankungen müssen allerdings weiter angezeigt werden. Künftig dürfen Gentests nur erfolgen, wenn Betroffene rechtswirksam eingewilligt haben. Bei Patienten, die nicht zustimmen können, sind Untersuchungen - teils unter strengen Vorgaben - möglich, wenn sie diesen selbst oder Angehörigen nutzen. Gentests noch vor der Geburt sollen auf medizinische Zwecke beschränkt werden. Dabei geht es nur um die Feststellung solcher genetischer Eigenschaften, die die Gesundheit des Fötus oder Embryos vor oder nach der Geburt beeinträchtigen können. Heimliche Vaterschaftstests sollen verboten, aber lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Betroffene müssen vorher einwilligen. Seit einer Neuregelung können Männer vor Gericht gegen den Willen der Frau einen Vaterschaftstest durchsetzen.

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Zuletzt geändert am: 27.08.2008