Rentner und Hartz-IV-Empfänger bekommen seit heute (Mittwoch) mehr Geld, gesetzlich Krankenversicherte müssen weniger für ihren Krankenschutz bezahlen. Zugleich tritt die am CO2-Ausstoß orientierte Kfz-Steuer für neu zugelassene Autos in Kraft.
Die 20 Millionen Rentner können sich zum 1. Juli über die höchste Anhebung seit mehr als zehn Jahren freuen. Im Westen steigen die Renten um 2,41 Prozent, im Osten um 3,38 Prozent. Mit der Rente steigt auch der Regelsatz für das Arbeitslosengeld II von bisher 351 auf 359 Euro monatlich in Ost und West. In der gesetzlichen Krankenversicherung sinkt der einheitliche Beitragssatz von 15,5 auf 14,9 Prozent. Der Grund ist, dass im Rahmen des Konjunkturpaketes II rund 3,2 Milliarden Euro mehr Steuergelder in den Gesundheitsfonds fließen. Die Senkung um 0,6 Prozentpunkte kommt Arbeitgebern und den rund 50 Millionen Kassen-Mitgliedern je zur Hälfte zugute. Diese müssen für ihre Krankenversicherung inklusive des Sonderbeitrags von 0,9 Punkten nun 7,9 Prozent vom Bruttoeinkommen aufwenden, die Arbeitgeber 7,0 Prozent. Die Besteuerung von Neuwagen orientiert sich nun stärker als bisher am Ausstoß von Kohlendioxid (CO2). Für Dieselfahrzeuge gilt ein Sockelbetrag von 9,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, für Benziner von 2 Euro. Jedes Gramm CO2-Ausstoß oberhalb der Grenze von 120 Gramm je Kilometer wird einheitlich mit zwei Euro besteuert.