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20.07.2009 |
Gesundheitspolitik |
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Gesetz zu Heroin-Ersatzbehandlung tritt in Kraft
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Das Gesetz zur Behandlung Schwerstabhängiger mit künstlichem Heroin tritt an diesem Dienstag - dem nationalen Gedenktag für Drogentote - in Kraft. Das teilte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), am Montag in Berlin mit.
Das Gesetz sei «ein weiterer wichtiger Baustein zur Verringerung der Sterblichkeitsrate bei Schwerstdrogenabhängigen». Auch 2008 sei die Zahl der Drogentoten erneut gestiegen, auf 1449 Menschen. «Diese Todesfälle bestärken uns darin, das wir unsere Bemühungen fortsetzen müssen, möglichst viele Menschenleben zu retten. Denn jeder Drogentote ist einer zu viel», sagt Bätzing. Ziel müsse es sein, die Drogenabhängigen bestmöglich mit Hilfsangeboten zu erreichen.
Der Bundestag hatte am 28. Mai nach jahrelangem Streit den Weg zur staatlichen Abgabe von künstlichem Heroin an Abhängige bundesweit freigemacht. Der Bundesrat stimmte dem Gesetz, mit dem das sogenannte Diamorphin als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel eingestuft wird, am 10. Juli zu.
Diamorphin bekommen Menschen in speziellen Einrichtungen unter staatlicher Aufsicht nach strengen Kriterien. Betroffene müssen seit mindestens fünf Jahren opiatabhängig sein, mindestens zwei erfolglose Therapien hinter sich haben und mindestens 23 Jahre alt sein. In Bonn, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln und München laufen bereits Modellversuche, die nun gesichert sind.
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Zuletzt geändert am: 20.07.2009 |
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