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   27.07.2009
Gesundheitspolitik    
 

Belegärzte: Kassen mauern und düpieren damit freiberufliche Operateure in Deutschland

Während Politiker dieser Tage nicht müde werden, auf die realen Honorarzuwächse niedergelassener Ärzte hinzuweisen, werden freiberufliche Operateure ungerührt weiter hingehalten: Trotz einer Reihe von Beschlüssen und Gerichtsentscheiden verweigern die Kassen den Operateuren die erforderlichen Honorarzuschläge zu ambulanten und belegärztlichen Leistungen.


Diese Leistungen der freiberuflichen Operateure gelten zu Recht als besonders förderungswürdig, denn sie sichern die Versorgung der Bevölkerung mit ambulanten und belegärztlichen Operationen. Darüber hinaus sind sie besonders kosteneffizient. Um ungewollte Honorarverluste bei den Operateuren zu verhindern, beschloss der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) als gemeinsames Gremium aus Ärzten, Krankenkassen und unabhängigen Sachverständigen am 17. März 2009 leistungsbezogene Zuschläge für bestimmte belegärztliche Leistungen und das ambulante Operieren, die ab dem 1. April 2009 gezahlt werden sollten. Doch bis heute weigert sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), diese durch mehrere politische und juristische Instanzen unbeanstandeten Zuschläge tatsächlich zu zahlen.

Der Bundesverband der Belegärzte (BdB) und der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO) verurteilen gemeinsam auf Schärfste die unerträgliche Hinhaltetaktik des GKV-Spitzenverbandes. Der Urologe Dr. Klaus Schalkhäuser, Bundesvorsitzender des BdB, und der Chirurg Dr. Axel Neumann, Präsident des BAO, fordern: „Die Kassen müssen endlich beweisen, dass die Förderung des ambulanten Operierens und des Belegarztwesens für sie mehr als nur ein Lippenbekenntnis ist. Das kostengünstige ambulante Operieren und das Belegarztwesen als Paradebeispiel für eine gelebte integrierte Versorgung müssen erhalten und leistungsgerecht finanziert werden.“

Gleichzeitig kritisierten Schalkhäuser und Neumann das Selbstverständnis des GKV-Spitzenverbandes: „Mehrheitsbeschlüsse gemeinsamer Institutionen der Selbstverwaltung sollten die Kassen umsetzen und nicht durch selbstgefällige Verweigerungshaltung konterkarieren.“

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Zuletzt geändert am: 27.07.2009