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   26.10.2009
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Studie: Mäßiger Rotweingenuss schadet Mäuse-Föten nicht

Ein Forscherteam des Istituto di Neurobiologia e Medicina Molecoloare hat in Zusammenarbeit mit dem Istituto Superiore della Sanità und dem Centro Alcologico del Lazio den Nachweis erbracht, dass das Trinken von Rotwein während der Schwangerschaft keine schädlichen Auswirkungen auf den Nasciturus hat. Dessen antioxidativen Eigenschaften könnten auch bei der Behandlung von Alterkrankheiten eingesetzt werden.



Alkoholgenuss während der Schwangerschaft führt beim Fötus meist zu Wachstumsstörungen und Untergewicht. Durch das im Alkohol enthaltene Ethanol können zudem dauerhafte Schäden im Zentralnervensystem auftreten. Angegriffen werden der bei der Entwicklung der Nervenzellen entscheidende Nerve Growth Factor (NGF) wie auch der Brain Derived Neurotrophic Factor (BDNF). Zu den Folgen gehören deshalb vor allem bleibende Gedächnis-, Konzentrations- und Verhaltensstörungen.

"Im Gegensatz dazu hinterlässt Rotwein keine Negativfolgen", erklärt der Projektleiter Marco Fiore. "Das haben wir an Labortests an trächtigen Mäusen ermittelt." Verabreicht wurden Wasserlösungen mit jeweils elf Prozent Alkohol. Während bei der mit anderen Alkoholika versorgten Gruppe deutliche Schäden in verschiedenen Gehirnregionen festzustellen waren, seien die "Rotweintrinker" ohne erkennbare Störungen davongekommen. Dies erkläre die Beobachtung, dass in der für ihren überwiegenden Rotweinkonsum bekannten Mittelmeerregion das Alkoholfötus-Syndrom im Vergleich zu den nordeuropäischen Ländern kaum eine Rolle spiele.

"Verantwortlich für das Ergebnis sind im Rotwein vorhandene Inhaltsstoffe wie Polyphenole und Anthocyane, die wegen ihrer antioxidativen Eigenschaften bekannt sind", so der italienische Wissenschaftler weiter. Diese seien in der Lage, dem Alkohol entgegenwirkende Verteidigungs- und Präventionsmechanismen zu entwickeln. Es bestehe deshalb die Vermutung, dass diese Eigenschaft auch bei der Therapie schwerer kognitiver Krankheiten wie Alzheimer und Parkinson genutzt werden kann. (pte)

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Zuletzt geändert am: 26.10.2009