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   13.10.2009
Gesundheitspolitik    
 

Hälfte der Hartz IV-Bescheide beanstandet

Immer mehr betroffene Bundesbürger wehren sich vor Gericht gegen ihre ALG-II-Bescheide. Und über die Hälfte der Hartz- IV-Klagen ist zumindest teilweise erfolgreich. Darauf weist der Richter am Berliner Sozialgericht, Michael Kanert, in einem am Dienstag vorab veröffentlichten Interview der Zeitschrift «Super Illu» hin. In 52 Prozent der Verfahren habe der Bürger zumindest einen Teilerfolg. Die hohe Fehlerquote bei den Entscheidungen der Jobcenter-Mitarbeiter sei beunruhigend.
Bundesweit sind den Angaben zufolge im ersten Halbjahr 2009 fast 70 000 Klagen gegen ALG-II-Bescheide eingegangen. Nach Kanerts Einschätzung liegt ein Großteil der Fehler in der Struktur der Jobcenter begründet. Der Richter kritisiert, man habe eine tiefgreifende Reform des Sozialrechts beschlossen und sich viel zu wenig darum gekümmert, wer sie eigentlich umsetzen soll.

Probleme mache auch das nach den Worten Kanerts bis heute nicht richtig funktionierende Computerprogramm der Jobcenter. So habe in einem Fall die Behörde vier Bescheide erlassen, bis die Frage richtig geklärt gewesen sei, wie viel Einkommen auf den Regelsatz anzurechnen sei. «Erst ging sie von 160 Euro aus, am Schluss waren wir uns dann einig: Die richtige Summe waren 3,56 Euro», sagte Kanert.

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Zuletzt geändert am: 13.10.2009