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21.10.2009 |
Gesundheitspolitik |
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Ländersozialminister für neue Kinder-Regelsätze
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Mehrere Ländersozialminister haben sich für eine Neuberechnung der Hartz-IV-Regelsätze für etwa 1,7 Millionen betroffene Kinder ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich am Dienstag in einer Anhörung mit dem Thema befasst.
Die designierte stellvertretende Parteivorsitzende der SPD, Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Manuela Schwesig, nannte die derzeitigen Sätze zu niedrig. «Ich gehe davon aus, dass eine gezielte Bedarfsermittlung dazu führt, dass die Regelsätze für Kinder erhöht werden müssen», sagte Schwesig der «Rheinischen Post» (Mittwoch). Der Bedarf für Kinder müsse gesondert ermittelt werden. «Bislang ist er nur prozentual vom Regelsatz für Erwachsene abgeleitet, in den beispielsweise auch Alkohol eingerechnet ist.»
Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) machte geltend, Kinder seien keine kleinen Erwachsenen. «Die jetzige Regelung wird der Lebenssituation von Kindern nicht gerecht», sagte die derzeitige Vorsitzende der Sozialministerkonferenz der Länder den Dortmunder «Ruhr Nachrichten» (Mittwoch). Diese hätten einen flexiblen Bedarf, der in bestimmten Lebensphasen durchaus deutlich höher liegen könne als der von Erwachsenen. Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) sagte der Zeitung: «Angesichts der Bedeutung, die der Bekämpfung von Kinderarmut zukommt, müssen jetzt konkrete Entscheidungen getroffen werden und Taten folgen.»
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Anhörung deutliche Zweifel daran erkennen lassen, ob die bisher geltenden Sätze von bis zu 251 Euro den tatsächlichen Bedarf von Kindern unter 14 Jahren abdecken. In dem Verfahren will das Bundesverfassungsgericht erstmals über Inhalt und Grenzen eines «Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum» entscheiden, kündigte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier. Mit einem Urteil ist erst in einigen Monaten zu rechnen.
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Zuletzt geändert am: 21.10.2009 |
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