Die Mehrheit der Hautärzte verhält sich nach Auskunft von Verbraucherschützern bei Anfragen zum Hautkrebstest nicht korrekt. Oft verlange eine Praxis unzulässige Zusatzkosten oder vergraule die Vorsorgewilligen mit einem Termin am «Nimmerleinstag», berichtete Kai Vogel von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen am Donnerstag in Düsseldorf. Die Verbraucherschützer hatten bundesweit 175 Hautarzt-Praxen telefonisch getestet.
Gesetzlich Versicherten stehe ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre ein kostenloses Hautkrebs-Screening zu. Trotzdem verlangten ein Drittel der Hautarzt-Praxen bei der Stichprobe eine Überweisung, die Praxisgebühren oder leugneten sogar die Kostenübernahme durch die Krankenkassen, um zwischen 13 und 58 Euro vom Patienten zu verlangen.
Mitarbeiter von Hautarzt-Praxen in Wiesbaden hätten sogar offen zugegeben, das kostenlose Screening zu verweigern. Mit akzeptablen Terminen geizten vor allem Ärzte in Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern. Viele Arzthelferinnen hätten außerdem offenbar die Anweisung, die Vorsorge madig zu machen oder zu behaupten, dem Doktor dürften dabei keine Fragen gestellt werden, um teurere Untersuchungs- Varianten zu verkaufen.
Bei falschen Auskünften sollten sich die Patienten bei ihrer Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung beschweren, rieten die Verbraucherschützer. Der Arzt müsse den Patienten von Kopf bis Fuß in Augenschein nehmen. Mund und Genitalbereich sollten dabei nicht ausgespart werden. Auch ein Gespräch über Vorerkrankungen zähle zum Check. Abgerechnet werde über die Versichertenkarte. Rund 150 000 Menschen erkrankten jedes Jahr in Deutschland an Hautkrebs.