Welche Kosten müssen die Krankenkassen bei digitalen Hörgeräten übernehmen? Darüber wird das Bundessozialgericht in Kassel heute (Donnerstag/10.15) ein Grundsatzurteil fällen. Geklagt hat nach Angaben des Gerichtes ein 27-jähriger Mann, der seit Geburt hörbehindert und inzwischen fast taub ist.
Ein Gutachter habe bestätigt, dass in seinem Fall nur noch ein digitales Hörgerät helfen könne. Analoge Geräte seien dazu nicht fähig. Die Krankenkasse hatte aber trotz der medizinischen Notwendigkeit eine Kostenübernahme abgelehnt und nur den weit geringeren Festbetrag bezahlt. Von der Grundsatzentscheidung sind 125 000 fast taube Schwerhörige betroffen.