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   27.01.2010
Gesundheitspolitik    
 

Aigner: Krankenkassen-Zusatzbeitrag rechtswidrig

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat die angekündigten Zusatzbeiträge einiger Krankenkassen als rechtswidrig kritisiert. «Der Zusatzbeitrag darf nicht schon zum 1. Februar 2010 eingefordert werden», sagte sie der in Düsseldorf erscheinenden «Rheinischen Post» (Mittwoch). «Eine Krankenkasse muss ihre Mitglieder spätestens einen Monat, bevor der erste Beitrag fällig wird, auf die Erhöhung hinweisen», sagte die Ministerin. Die Informationspolitik der Kassen sei nicht akzeptabel. Die DAK wies die Kritik zurück.


Aigner kenne die Rechtslage offensichtlich nicht, meinte ein Sprecher. «Erhebt eine Kasse den Zusatzbeitrag zum 1. Februar, wird er am 15. März fällig.» Die Kasse müsse ihre Mitglieder also bis Mitte Februar informieren, die Versicherten hätten dann vier Wochen Zeit, zu zahlen.

Die DAK hatte angekündigt, von Februar an acht Euro mehr zu kassieren. Andere Versicherer signalisierten, dem Beispiel folgen zu wollen und demnächst ebenfalls Zusatzbeiträge zu erheben. Als Grund nannten die Kassen finanzielle Engpässe in ihren Budgets.

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Zuletzt geändert am: 27.01.2010