Die Verbraucherzentralen halten die Koalitionspläne für die Krankenkassenfinanzen für nicht ausgewogen. «Letztlich bleiben die Mehrkosten an den Versicherten hängen», sagte der Gesundheitsexperte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, Stefan Etgeton, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. «Ich finde es schwierig, dass man die kommenden Kostensteigerungen allein ihnen beziehungsweise dem Steuerzahler aufbürdet.» Immerhin würden zumindest 2011 alle mit herangezogen: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Arzneimittelhersteller. Für Ärzte und Krankenhäuser gebe es bisher allerdings nur Ankündigungen.
Die Pläne halten nach Einschätzung des Verbraucherschützers nicht was sie versprechen. «Das ist nicht die große Finanzierungsreform. Das ist allenfalls eine erste Überbrückungshilfe für das Defizit 2011», sagte Etgeton. «Es ist weit von dem entfernt, was mal unter der Überschrift Gesundheitsprämie gelaufen ist. Schon gar nicht ist es die große Reform des Gesundheitssystems.» Um zu verhindern, dass alle Kostensteigerungen in die Zusatzbeiträge fließen, müsse das Gesundheitssystem effizienter werden. «Da muss die Regierung nachliefern.» Außerdem handle es sich letztlich um einen «Abschied von der paritätischen Finanzierung».
Die Verbraucherzentralen rechnen damit, dass sich die Zusatzbeiträge der Kassen nicht sehr stark unterscheiden werden. «Ich gehe davon aus, dass die Mehrheit der Krankenkassen ihren Zusatzbeitrag am Durchschnitt orientieren wird, den das Bundesversicherungsamt vorgibt», sagte Etgeton. «Die Kassen werden haftbar gemacht für Kostenanstiege, die sie zum Teil gar nicht in der Hand haben, zum Beispiel im Krankenhausbereich. Früher konnten sich die Kassen mit dem gesamten Beitragssatz unterscheiden. Jetzt haben sie dafür nur den Zusatzbeitrag.»
Die schwarz-gelbe Koalition hatte sich nach langem Streit darauf verständigt, dass der Beitragssatz für 2011 von 14,9 auf 15,5 Prozent steigt. Der Arbeitgeberbeitrag wird anschließend bei 7,3 Prozent eingefroren. Daneben können die Kassen von ihren Mitgliedern künftig Zusatzbeiträge in unbegrenzter Höhe erheben. Dafür ist eine Überforderungsklausel, die aber auf 2 Prozent des Bruttoeinkommens verdoppelt wird. Übersteigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag diese Grenze übersteigt, wird der Mehrbetrag aus Steuermitteln ausgeglichen.