zur Startseite

  Fr, 03.09.10 - 10:40
 Aktuelle Infos für Ärzte
 Gesundheitspolitik
 Schwerpunktthema
 Praxismanagement
 Kongresskalender
 Archiv
 

Artikelselektion nach:
 Erweiterte Suche
 
 
 Kooperationspartner
 Patienteninfos
 Praxis-Service
 Nützliche Links
 Newsletter-Abo
 Kontakt
 Download
 Datenschutz
 Impressum
 Home
   29.07.2010
Gesundheitspolitik    
 
Gericht: Leistungen für Asylbewerber verfassungswidrig

Die Leistungen für Asylbewerber kommen auf den Prüfstand. Das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen hält die Höhe der monatlichen Zahlungen für verfassungswidrig, teilte das Gericht am Mittwoch in Essen mit. Die Sätze seien zu niedrig. Nun soll das Bundesverfassungsgericht klären, ob die Leistungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.



Sollten Deutschlands oberste Richter sich der Ansicht aus Essen anschließen, müsste der Gesetzgeber die Höhe der Sätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz neu regeln, hieß es in dem Beschluss (Az. L 20 AY 13/09). Die Leistungen für Asylbewerber sind nach Angaben des Gerichts seit 1993 nicht angehoben worden.

Das Landessozialgericht hatte über die Klage eines allein stehenden Mannes aus dem Irak zu entscheiden, der in einer Unterkunft für Asylbewerber untergebracht ist. Für seinen gesamten Bedarf außerhalb von Unterkunft, Heizung und Hausrat erhielt er demnach monatlich einen Betrag von 224,97 Euro.

Im Vergleich zu den Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II reiche das «offensichtlich nicht aus, um eine menschenwürdige Existenz zu gewährleisten», erklärten die Richter. Das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe für Alleinstehende habe im gleichen Zeitraum monatlich 351,00 Euro Euro zuzüglich Unterkunft und Heizung betragen.

Das Essener Gericht bemängelte zudem, dass die Leistungen für Asylbewerber nicht in einem Verfahren bemessen worden seien, wie es das Bundesverfassungsgericht verlange. Sie seien vielmehr «ins Blaue hinein» geschätzt worden.

In ihrer Begründung beriefen sich die Richter ausdrücklich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelleistungen vom Februar dieses Jahres. Das Verfassungsgericht hatte darin ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums formuliert. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Bedarfssätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz soll daher dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.

Beitrag bewerten (nach Schulnoten):
1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut ... 6 = ungenügend
Stichwortsuche:
   Urteil>>
Weitere Artikel zu diesem Thema:
   Urteil: Noten für Pflegeheime rechtswidrig (31.08.2010)
   Oberlandesgericht kippt alte Versicherungsbedingungen (27.07.2010)
   Prozess um Sterbehilfe: Freispruch für Rechtsanwalt (25.06.2010)
   Ermittlungsverfahren gegen Roger Kusch eingestellt (24.06.2010)
   Gericht untersagt Staffel-Prämie für Versicherte (22.06.2010)

Zuletzt geändert am: 29.07.2010