Interview mit Dr. Thomas Drabinski: „Praxisgebühr durch prozentuales Zuzahlungssystem ersetzen“
Die schwarz-gelbe Koalition hat sich auf Eckpunkte für eine Finanzreform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geeinigt, die die Ausgaben stabilisieren und die Finanzierungsgrundlagen sowie den Sozialausgleich stärken soll. Im Gespräch ist auch die Praxisgebühr. Verschiedene Politiker fordern, sie nicht nur einmal im Quartal, sondern bei jedem Arztbesuch zu erheben. Wir fragten Dr. Thomas Drabinski, Leiter des Instituts für Mikrodaten-Analyse in Kiel, was er von diesem Vorschlag hält.
Herr Dr. Drabinski, die Deutschen sind Spitzenreiter beim Arztbesuch. Im Durchschnitt gehen sie 18 Mal im Jahr zum Arzt und zahlen dafür pro Quartal 10 Euro. Hat die Praxisgebühr überhaupt Einfluss auf die Inanspruchnahme eines Arztes und auf die Gesundheitskosten?
Dr. Thomas Drabinski: Als die Praxisgebühr 2004 eingeführt wurde, hoffte man, dass sich auf diese Weise die im internationalen Vergleich hohe Zahl von Arztbesuchen verringern ließe. Nun ist aber klar, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Nach wie vor geht man in Deutschland häufiger zum Arzt, als überall sonst auf der Welt.
Nun plädieren manche Politiker, aber auch Ärzte, dafür, nicht nur einmal pro Quartal, sondern bei jedem Arztbesuch eine Praxisgebühr zu verlangen. Bliebe es bei der bisherigen Gebühr, kämen statt 40 Euro im Jahr 180 Euro im Jahr auf die Versicherten zu. Würde dies an den häufigen Arztbesuchen etwas ändern? Welche steuernde Wirkung hätte dies?
Dr. Thomas Drabinski: Eine „Kopfpauschale“ von 10 Euro je Arztbesuch würde nicht bewirken, dass die Versicherten im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf eine kostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Leistungen Wert legen. Einkommensschwache würden im Zweifel einfach nur abgeschreckt, da die Eintrittsschranke Praxisgebühr ziemlich hoch wäre und damit auch als unfair bewertet würde.
Bei Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln werden die Versicherten – zumindest in gewissen Grenzen – prozentual an den Kosten beteiligt. Wäre dies – bezogen auf die Arztkosten – nicht die bessere Lösung?
Dr. Thomas Drabinski: In der Tat! Sinnvoller wäre es, die Praxisgebühr abzuschaffen und durch ein neues prozentuales Zuzahlungssystem zu ersetzen, bei dem der Zuzahlungsbetrag prozentual abgestuft an die Höhe der Behandlungskosten geknüpft ist, beispielsweise 10 Prozent bei einem Rechungsbetrag bis 50 Euro, 8 Prozent bis 100 Euro usw. bis 1 Prozent ab 1.000 Euro.
Mit der prozentualen Beteiligung tun sich gerade die Krankenkassen schwer. Können Sie sich erklären warum?
Dr. Thomas Drabinski: Die Mehrzahl der Krankenkassen präferiert das klassische Sachleistungsprinzip, bei dem der Patient als unwissendes Individuum in einem quasi preislosen Gesundheitssystem agiert. Dennoch hat ein Wertewandel begonnen, der auf Krankenkassen und medizinische Versorger durchschlagen wird. Der Versicherte will wissen, was die Leistungen kosten, die er über seine Beiträge, Zusatzbeiträge beziehungsweise Gesundheitsprämien finanziert. Auch, um eine individuelle Kosten-Nutzen-Bewertung anstellen zu können. Prozentuale Zuzahlungen dürften ihn dabei unterstützen.
Eine prozentuale Beteiligung setzt eine Abrechnung voraus. Wäre dies ein Einstieg in die Kostenerstattung?
Dr. Thomas Drabinski: Nicht zwingend. Kostenerstattung bedeutet im klassischen Sinne, dass der Patient die Behandlungskosten vorstrecken muss und diese dann von seiner Krankenkasse zurückfordert. In einem prozentualen Zuzahlungssystem sind aber auch indirekte Formen der Abrechnung möglich, bei denen die Zuzahlungen durch eine Neujustierung der Abrechnungsprozesse organisiert wird, ohne das beispielsweise Einkommensschwache in eine zu hohe finanzielle Vorleistung treten müssen.