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   29.07.2010
Gesundheitspolitik    
 
Experte: Tarifeinheit-Erhalt verfassungsgemäß

Die geplante Absicherung der ins Wanken geratenen Tarifeinheit in Betrieben ist nach Auffassung des Staatsrechtlers Rupert Scholz «eindeutig» verfassungsgemäß. Um «englische Verhältnisse» in Deutschland zu verhindern, müsse der Gesetzgeber dies über eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes in die Hand nehmen. Scholz legte dazu am Donnerstag ein von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vor.



Wegen fehlender gesetzlicher Grundlage hatte der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts unlängst die mehr als 50 Jahre praktizierte Tarifeinheit nach dem Motto «ein Betrieb – ein Tarifvertrag» gekippt. Dies stärkt kleine Spartenorganisationen wie die für Lokführer oder Krankenhausärzte. Die Arbeitgeber fürchten ständige Arbeitskämpfe unterschiedlicher Gewerkschaften, der DGB eine Spaltung der Belegschaften und Zerklüftung der Tariflandschaft.

Für eine gesetzliche Verankerung der Tarifeinheit treten Arbeitgeber und der Deutsche Gewerkschaftsbund gemeinsam ein. Regierungs- und Oppositionsparteien stehen dem Vorhaben ebenfalls aufgeschlossen gegenüber. BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner geht nach Gesprächen mit Union, FDP, SPD und Grünen davon aus, dass das Gesetzesvorhaben im Herbst auf den Weg gebracht wird. Scholz hat keine Zweifel, dass dieses vor dem Verfassungsgericht Bestand hat.

Scholz stellte sich hinter die Position von BDA und DGB, nach der bei konkurrierenden Tarifverträgen grundsätzlich derjenige gelten soll, an den die Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder gebunden ist. Dies bedeutet, dass alle Gewerkschaften an die Friedenspflicht aus dem vorrangigen Vertrag gebunden sind. «Ein Tarifvertrag muss das Sagen haben.» Dies soll verhindern, dass Unternehmen durch Dauerarbeitskämpfe lahmgelegt werden.

Scholz sieht in dem Vorrangprinzip keinen Verstoß gegen die im Grundgesetz verankerte Koalitionsfreiheit, da die beteiligten Gewerkschaften weiter mit eigenen Forderungen in Tarifverhandlungen gehen könnten. Die BDA setzt dabei nach den Worten von Göhner auf die Bildung von Tarifgemeinschaften. Durch «vereinbarte Tarifpluralität» ließen sich «Tarifkollisionen» vermeiden, sagte Göhner.

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Zuletzt geändert am: 29.07.2010