Die Zeit ist reif für eine eigene Bedarfsplanung in der Pneumologie: „Wir Pneumologen fordern im Vorfeld des geplanten Versorgungsgesetzes eine auf die Versorgungswirklichkeit zugeschnittene pneumologische Bedarfsplanung. Angesichts der zunehmenden Morbidität chronischer Atemwegserkrankungen ist eine Bedarfsplanung, die sich auf historische Gegebenheiten oder an Planungsbezirken orientiert, überholt. Wir brauchen eine Versorgungsplanung auf der Basis von harten Daten!“, erklärte Dr. med. Andreas Hellmann, Vorsitzender des Bundesverbandes der Pneumologen (BdP), während des Berliner Pressegesprächs „1. Versorgungsbericht ambulante Pneumologie“. Für die Arbeit der Pneumologen spricht die hohe Akzeptanz bei Hausärzten und Patienten, die durchgängig hohe Behandlungsqualität ohne Rücksicht auf den Status Privat- oder Kassenpatient, unterstreicht Pneumologe Hellmann.
Neben der Forderung nach einer eigenen Bedarfsplanung formulierte Hellmann folgende Punkte zur effizienten Organisation der Pneumologie:
- klare Überweisungsregeln (z.B. in Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung) und schnelle Überweisung bei längeren Beschweren, kein Zuwarten
- den Pneumologen als patientenführenden Arzt bei bestimmten Krankheiten und Schweregraden (Sauerstoffpatienten u.a.)
- noch genauere Differenzierung der Krankheitsdefinition durch einen spezifischeren und ausführlicheren ICD 10
- erweiterte Möglichkeiten der Dokumentation von Einzelleistungen in den Praxisverwaltungssystemen zur Optimierung von Versorgungsforschung
Untermauert werden die Forderungen Richtung Politik durch den 1. Versorgungsbericht ambulante Pneumologie. Dieser zeigt die umfassende Kompetenz der Pneumologen bei allen Problemen mit den Atmungsorganen auf: „Erstmals ist eine systematische Erfassung der ambulanten Pneumologie anhand einer Vollerhebung umgesetzt worden“, so Hellmann. Der Bericht verfolgt einen nachhaltigen Ansatz durch kontinuierliche, quartalsweise Fortschreibung. Seine Aussagekraft ist gedeckt durch eine weitgehend repräsentative und bundesweit flächendeckende Erhebung.
Für Hellmann hat der Bericht auch Auswirkung in die Fachgruppe der Pneumologen: „Unter anderem durch die Feedbackberichte an die teilnehmenden Praxen wird ein Diskurs zwischen den niedergelassenen Pneumologen zu den ambulanten Prozessen in Richtung Qualitätsverbesserung angestoßen.“
Der Versorgungsbericht bestätigt die Pneumologen als Spezialisten für die Volkskrankheiten Asthma, COPD (chronisch-obstruktive Lungenerkrankung), Allergien, Lungenkrebs und Schlafapnoe. „Das Leistungsspektrum in der pneumologischen Praxis“, so Hellmann, „reicht von Differentialdiagnosen und der Behandlung komplexer und seltener Lungenerkrankungen bis hin zur scheinbar leichten, aber oft komplexen Abklärung wie etwa dem chronischen Husten.“
Die Pneumologen betreiben eine aufwändige Diagnostik (Bronchoskopie, Polysomnographie, Ergospirometrie, Provokationsteste) und Behandlung (Spezifische Immuntherapie, CPAP-Beatmung (Continuous Positive Airway Pressure) etc.).
Hellmann zieht als Fazit: Pneumologen betreuen exklusiv Volkskrankheiten wie Asthma, aber auch Tuberkulose, Lungenkrebs und Schlafapnoe oder COPD mit deutlich steigender Morbidität. Auch wird in der pneumologischen Praxis der Husten, den man fahrlässiger Weise als Allerweltssymptom abtut, in einer Spannbreite vom allergischen Heuschnupfen bis zur Zystenlunge geklärt. Hellmann: „Die ambulante Pneumologie ist ein eigenständiges Versorgungsgebiet, das nicht ersetzbar ist, weder durch andere Fachärzte, noch Hausärzte noch durch Klinikambulanzen, gegen die allein schon das fehlende Merkmal ‚flächendeckend‘ spricht.“