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   11.05.2011
Gesundheitspolitik    
 

KV Nordrhein: "Das beste Rezept sind wirtschaftlich lebensfähige Praxen"

Ein Schwerpunkt des geplanten „Versorgungsgesetzes“ ist die Bedarfsplanung. Gesundheitsminister Philipp Rösler plädiert für wettbewerbliche Anreize als Alternative zu einer bürokratischen und kleinräumigen Planung. „Wirtschaftlich lebensfähige Praxen sind das beste Rezept für eine regional ausgewogene Versorgung“, erklärt Dr. Peter Potthoff, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Nordrhein. Sie bilden das Rückgrat der Sicherstellung in Stadt und Land. Dabei spielen Einzelpraxen nach wie vor die größte Rolle. „Sie als Auslaufmodell abzuqualifizieren ist versorgungspolitischer Unfug“, so Potthoff.
Vieles spricht dafür, den Zopf der „alten“ Bedarfsplanung abzuschneiden. Sie wurde 1993 unter dem Eindruck des zweifelhaften Szenarios einer „Ärzteschwemme“ eingeführt, um jungen Ärztinnen und Ärzten die Niederlassung zu verwehren. „Angesichts des drohenden Ärztemangels ist sie in dieser Form inzwischen nicht mehr hilfreich“, sagt Bernd Brautmeier, Vorstand der KV Nordrhein.

Der Trend zur unverhältnismäßigen Verdichtung von Praxisstandorten in den Ballungsräumen – und hier wiederum in den zentralen Lagen – zu Lasten ländlicher oder sozial schwieriger Quartiere muss gestoppt werden. Wer jedoch die Versorgungsprobleme vernünftig lösen will, muss sich von populären, aber falschen Mythen verabschieden.

So vertritt zum Beispiel der GKV-Spitzenverband beharrlich die These einer massiven Überversorgung besonders in den Großstädten. Der Krankenkassen-Verband ist offensichtlich erst dann bereit, einen Ärztemangel anzuerkennen, wenn die „Unterversorgung“ durch den Abbau von „Überversorgung“ vollständig ausgeglichen ist.

„Dieser Gedanke ist wirklichkeitsfremd“, so Potthoff. „Unsere jungen Kolleginnen und Kollegen sind keine Spielfiguren, die sich von hier nach dort verschieben lassen.“ Wer sich in der Stadt nicht niederlassen dürfe, werde deswegen nicht unbedingt eine Landarztpraxis übernehmen.

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Zuletzt geändert am: 11.05.2011