zur Startseite

 
  Fr, 24.05.13 - 20:01
 Aktuelle Infos für Ärzte
 Gesundheitspolitik
 Schwerpunktthema
 Online CME
 Videofortbildung
 Praxismanagement
 Kongresskalender
 Archiv
 

Artikelselektion nach:
 Erweiterte Suche
 
 
 Praxis-Service
 Nützliche Links
 Newsletter-Abo
 Kontakt
 Download
 Datenschutz
 Impressum
 Home
   10.10.2011
Gesundheitspolitik    
 

ABDA/KBV-Konzept macht Rabattverträge sicherer

Das ABDA/KBV-Konzept, auch Zukunftskonzept genannt, kann die Umsetzung der Rabattverträge verbessern. „Unser Zukunftskonzept löst viele der patientenbezogenen Probleme, die die Rabattverträge aufwerfen“, sagte Friedemann Schmidt, Vizepräsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände bei einer Diskussionsrunde beim Deutschen Apothekertag.


„Die Wirkstoffverordnung wird die Arzneimitteltherapie sicherer machen.“ Wenn der Arzt oder der Apotheker für ihren Patienten einen Medikationsplan mit Wirkstoffnamen statt Präparatenamen erstellt, schützt das die Patienten vor Irritationen und verbessert die Compliance. Das ABDA/KBV-Konzept erleichtert dadurch die Umsetzung der häufig wechselnden Rabattverträge. Durch das Setzen des aut-idem-Kreuzes kann der Arzt im Einzelfall auch weiterhin ein bestimmtes Präparat verordnen. Derzeit ist es für Ärzte und Apotheker wegen der wechselnden Rabattverträge oft nicht möglich, ihren Patienten einen längerfristig gültigen, übersichtlichen Medikationsplan zu erstellen.

Das Zukunftskonzept wurde gemeinsam von der ABDA und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet. Die heilberufliche Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker wird darin institutionalisiert und verbindlich geregelt. „Die Apotheker wollen und werden keine ärztlichen Aufgaben übernehmen. Es bleibt die Aufgabe des Arztes, indikationsgerecht alle verschreibungspflichtigen Wirkstoffe auszuwählen und die Dosis und Behandlungsdauer festzulegen“, sagte Schmidt. Stellt der Apotheker mögliche Probleme fest, wie potentielle Kontraindikationen, Wechselwirkungen oder Doppelverordnungen, wird er den Arzt darüber informieren. Arzt und Apotheker werden gemeinsam ihre Patienten über die praktische Arzneimittelanwendung informieren und so die Therapietreue fördern. Schmidt: „Der Patient behält seine vertrauten Ansprechpartner, nämlich den Arzt und den Apotheker, die er sich selbst ausgesucht hat. Das ist erfolgversprechender, als wenn anonyme Dritte per Telefon versuchen, die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern.“

Beitrag bewerten (nach Schulnoten):
1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut ... 6 = ungenügend
Stichwortsuche:
   Rabattverträge>>
Weitere Artikel zu diesem Thema:
   Patienten müssen sich bei Arzneimitteln umstellen (31.01.2013)
   Rabattverträge für Nitroglycerinspray bedeuten Budgetsicherheit für den Arzt (17.01.2013)
   Gericht verhandelt über Rabattverträge für Arzneimittel (23.11.2011)
   Kassen sparen mit Hilfe von Rabatt-Verträgen für Generika (12.08.2011)
   Der BPI zum Sinn von Gesetzen (24.03.2011)

Zuletzt geändert am: 10.10.2011