Gericht: Krankengeld auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses
Arbeitnehmer können auch nach Arbeitsende noch Krankengeld erhalten, wenn der Arzt sie am letzten Arbeitstag krankgeschrieben hat. Das hat das Landessozialgericht in Essen entschieden.
Das Krankengeld müsse gezahlt werden, auch wenn mit dem Arbeitsverhältnis die Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld ende. Das noch nicht rechtskräftige Urteil vom 14. Juli hat das Gericht am Montag in Essen veröffentlicht (Az L 16 KR 73/10).
Das Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer durch Krankheit längere Zeit ausfällt. Die Spitzenverbände der Krankenversicherung haben nach dem Essener Urteil Revision beim Bundessozialgericht beantragt (B 1 KR 19/11 R).