zur Startseite

 
  Mo, 20.05.13 - 19:36
 Aktuelle Infos für Ärzte
 Gesundheitspolitik
 Schwerpunktthema
 Online CME
 Videofortbildung
 Praxismanagement
 Kongresskalender
 Archiv
 

Artikelselektion nach:
 Erweiterte Suche
 
 
 Praxis-Service
 Nützliche Links
 Newsletter-Abo
 Kontakt
 Download
 Datenschutz
 Impressum
 Home
   27.10.2011
Gesundheitspolitik    
 

Mehr Kontrollen bei Problemfamilien - Neues Kinderschutzgesetz

Kinder sollen besser vor Misshandlungen und Verwahrlosung geschützt werden. Nach jahrelanger Debatte beschloss der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Koalition ein neues Kinderschutzgesetz. Es zieht die Konsequenz aus einer Reihe von spektakulären Kindstötungen und Missbrauchsfällen in jüngster Zeit.


Nach den Worten von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) beseitigt das Gesetz bisherige Lücken und Schwachstellen beim Kinderschutz. Mit diesem «Meilenstein» werde es möglich, oft unfassbaren Quälereien rascher auf die Spur zu kommen. Die Opposition zeigte sich prinzipiell einverstanden, forderte aber zusätzliche Verbesserungen.

Mit der Neuregelung werden die Jugendämter verpflichtet, so genannte Risikofamilien stärker zu kontrollieren. Bei klaren Hinweisen auf eine mögliche Gefährdung von Kindern soll es regelmäßige Hausbesuche geben. Ärzte und Psychologen können bei gewichtigen Anhaltspunkten für Misshandlungen von sich aus ihre Schweigepflicht brechen und die Behörden einschalten. Eine Informationspflicht für solche «Berufsgeheimnisträger» ist aber nicht vorgesehen.

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe müssen zudem Mindeststandards erfüllen, um weiter öffentliche Zuschüsse zu bekommen. So wird die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für hauptamtlichen Mitarbeiter vorgeschrieben, die auch Vorstrafen wegen Sexualdelikten enthalten.

Ein weiteres Kernstück ist der verstärkte Einsatz von Familienhebammen mit Zusatzausbildung für frühe Hilfen in Problemhaushalten. Sie sollen die «Erziehungskompetenz» der Eltern während der Schwangerschaft und in der ersten Zeit nach der Geburt des Kindes stärken.

Dafür stellt der Bund befristet bis 2015 insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Einige Länder befürchten, danach allein die Kosten zu tragen und haben deshalb Widerstand im Bundesrat angekündigt. Sie verlangen die dauerhafte Mitfinanzierung durch die Krankenkassen. Dies lehnt das Gesundheitsministerium ab.

Ministerin Schröder warnte vor einer Blockade des Gesetzes. Damit machten sich die Länder mitschuldig an neuen Missbrauchsfällen. «Kinderschutz zum Nulltarif gibt es nicht», sagte sie.

Beitrag bewerten (nach Schulnoten):
1 2 3 4 5 6
1 = sehr gut ... 6 = ungenügend
Stichwortsuche:
   Kinderschutzgesetz>>
Weitere Artikel zu diesem Thema:
   Koalition streitet über Schröders Kinderschutzgesetz (15.12.2010)
   Berufsverband der Kinder und Jugendärzte kritisiert geplantes Bundeskinderschutzgesetz (15.12.2010)

Zuletzt geändert am: 27.10.2011