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   31.10.2011
Gesundheitspolitik    
 

Staatsanwalt: Ärzte bald wegen Korruption zu belangen

Ärzte, die Geld von Pharmafirmen oder Herstellern von Medizingeräten nehmen, könnten nach einem erwarteten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) künftig wegen Korruption verurteilt werden. «Dann könnten entsprechende Praktiken beim Pharmamarketing auf breiter Front zu einem Tätigkeitsfeld für die Strafverfolgungsbehörden werden», sagte der niedersächsische Oberstaatsanwalt Marcus Röske, der das Verfahren vor dem BGH mit angestoßen hatte, der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Der Große Senat für Strafsachen des BGH wird die Angelegenheit beraten, ein Termin für die Entscheidung ist nicht bekannt.


«Es gibt bewusste Manipulation – etwa wenn Rezepte für Sprechstundenbedarf ausgestellt und abgerechnet werden, die Produkte dann aber gar nicht geliefert werden», sagte der Leiter der Zentralstelle für Korruptionsstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Verden. «Das ist Betrug und dürfte künftig unter Umständen auch als Korruption geahndet werden können, wenn der BGH entsprechend entscheidet.»

Unerlaubte Formen der Zusammenarbeit von Ärzten und Herstellern sowie Händlern von Arznei-, Heil- oder Hilfsmitteln würden erst seit 2005 verstärkt als strafrechtliches Problem angesehen. Problematisch werde es, wenn Hersteller oder Händler versuchten, die Ärzte mit Zuwendungen in ihrem Verordnungsverhalten zu beeinflussen. «Da entsprechende Praktiken teilweise seit Jahrzehnten gang und gäbe sind, stoßen wir vielfach auf mangelndes Unrechtsbewussten.»

Es gebe eine breite Grauzone – etwa wenn orthopädische Schuhmachermeister oder Hörgeräteakkustiker dem Arzt für die Überlassung eines Schrankes 500 Euro im Monat zahlen, um im Gegenzug im Rahmen der Sprechstunde Zugang zu den Patienten zu bekommen. «Das dürfte strafbar sein, weil der Zugang zu Patienten gekauft wird.»

Ärzte seien in der Vergangenheit unter Umständen nicht ausreichend kontrolliert worden. «Die wirtschaftlichen Zwänge, denen die Krankenkassen inzwischen unterliegen, dürften allerdings zu einer erhöhten Kontrolldichte und damit zu steigenden Aufklärungsquoten führen.»

Vor dem BGH geht es um die Grundsatzfrage, ob Kassenärzte als Amtsträger einzustufen sind, die sich etwa der Bestechlichkeit schuldig machen können. «Stuft der BGH die Ärzte als Amtsträger ein, machen sie sich bei der Annahme von unerlaubten Zuwendungen strafbar, auch wenn diese Zuwendungen nicht nachweisbar zu einer Beeinflussung des Verordnungsverhaltens geführt haben», erläuterte Röske. «Vielleicht findet bei den Pharmaunternehmen dann ein Umdenken statt.»

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Zuletzt geändert am: 31.10.2011