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   23.02.2012
Gesundheitspolitik    
 

Unfallversicherung muss nach Mord keine Witwenrente zahlen

Eine Unfallversicherung muss nur bei einem Arbeitsunfall eine Witwenrente an die Hinterbliebenen zahlen. Bei einem Mord ist die Versicherung leistungsfrei. Dies entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Az.: L 2 U 5633/10), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.


Der Fall: Ein Pizzabäcker wurde auf der Rückfahrt von seinem Steuerberater von seinem Sohn ermordet. Der Sohn wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Witwe des Getöteten verlangte von dem Unfallversicherungsträger eine Witwenrente. Schließlich habe sich das Geschehen auf der Rückfahrt vom Steuerberater, also im Rahmen einer Tätigkeit ereignet.

Das Urteil: Das Gericht war anderer Meinung. Dass der Sohn die Fahrt vom Steuerberater zu der Tat genutzt habe, sei Zufall. Die Tat sei seit langem geplant gewesen. Ursächlich für den Tod des Mannes sei allein ein dem privaten Bereich zuzurechnender Vater-Sohn-Konflikt. Ein betrieblicher Zusammenhang sei nicht zu erkennen.

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Zuletzt geändert am: 23.02.2012