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   06.03.2012
Gesundheitspolitik    
 

Bayern geht Koalitionsbeschluss zur Sterbehilfe nicht weit genug

Beihilfe zur Selbsttötung sollte nach Ansicht von Bayerns Justizministerin Beate Mark (CSU) grundsätzlich und nicht nur bei geschäftlichem Hintergrund verboten werden. Es reiche nicht aus, nur die gewerbsmäßige Sterbehilfe unter Strafe zu stellen, sagte die CSU-Politikerin der «Frankfurter Rundschau» (Dienstag) mit Blick auf einen Beschluss der Koalitionsspitzen in Berlin. Entsprechende Organisationen könnten leicht verschleiern, dass sie mit ihrer Tätigkeit Gewinne machen wollten. Daher sollte jede organisierte Sterbehilfe unter Strafe gestellt werden.
In ihrem Spitzentreffen am Sonntagabend in Berlin hatten die Koalitionsspitzen aus CDU/CSU und FDP beschlossen, dass Geschäfte mit der Sterbehilfe verboten werden sollen. Dazu soll ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt.

Zwar begrüße Merk, dass endlich Bewegung in das Thema komme und sei einverstanden mit dem Beschluss, sagte ein Ministeriumssprecher am Montagabend der dpa in München. Aber es sei in der Praxis vermutlich im Einzelnen schwer nachzuweisen, ob Suizid-Beihilfe einen geschäftlichen Hintergrund habe. Laut «Frankfurter Rundschau» sprach Merk angesichts des Koalitionsbeschlusses daher nur von einem ersten Schritt, um gegen das Treiben derartiger Organisationen vorzugehen.

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Zuletzt geändert am: 06.03.2012