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   23.03.2012
Gesundheitspolitik    
 

China will Organspenden von Hingerichteten einstellen

China will in Zukunft keine Organspenden mehr von hingerichteten Straftätern nehmen. Die Praxis soll in drei bis fünf Jahren auslaufen, sagte Vizegesundheitsminister Huang Jiefu nach Angaben amtlicher Medien vom Freitag auf einer Konferenz in Hangzhou. China baue ein nationales System auf, um die Bevölkerung zu Organspenden zu ermutigen und die Abhängigkeit von exekutierten Verbrechern zu reduzieren. Heute stamme die Mehrheit transplantierter Organe in China von Hingerichteten.


China richtet jedes Jahr mehr Menschen hin als der Rest der Welt zusammen. Die Zahl ist ein Staatsgeheimnis. Durch eine strengere Anwendung der Todesstrafe in den vergangenen fünf Jahren dürfte sich die Zahl nach Schätzungen auf etwa 4.000 halbiert haben. «Solche Veränderungen stellen eine Herausforderung für den traditionellen chinesischen Weg der Organtransplantationen dar», sagte der Vizeminister laut amtlicher Nachrichtenagentur Xinhua.

Auch seien Infektionen bei Häftlingen überdurchschnittlich häufig, so dass die Überlebensaussichten der Organempfänger in China schlechter seien als in anderen Ländern, sagte der Vizeminister. Nach chinesischen Vorschriften müssen zum Tode Verurteilte einer Spende ausdrücklich zustimmen.

Wegen einer unzureichenden Spendenbereitschaft in der Gesellschaft mangelt es China schon lange an Organen. Jedes Jahr brauchen rund 1,5 Millionen Menschen in China ein Ersatzorgan, doch werden nur rund 10.000 transplantiert. In 16 von 31 Regionen in China laufen bereits Pilotprojekte für das neue Organspenden-System.

Wie die Tageszeitung «China Daily» berichtete, sollen in finanzieller Not steckende Familien von gestorbenen Organspendern in Zukunft auch Unterstützung bekommen. Solche Familien könnten zum Beispiel mit einem Erlass von Beerdigungskosten oder Arztrechnungen und anderer wirtschaftlicher Unterstützung rechnen. Die Richtlinien sollen in Kürze vom chinesischen Roten Kreuz und dem Gesundheitsministerium veröffentlicht werden.

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Zuletzt geändert am: 23.03.2012