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   13.04.2012
Gesundheitspolitik    
 

Ab 16. April startet 116 117 als einheitliche Rufnummer für ärztlichen Bereitschaftsdienst

Ab dem 16. April gilt in Brandenburg, wie auch fast in der gesamten Bundesrepublik, die 116 117 als einheitliche Rufnummer für den allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst. Außerhalb der Sprechzeiten der Arztpraxen, an Wochenenden und Feiertagen erhalten Patienten unter der 116 117 ambulante ärztliche Hilfe bei nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen.


Für Patienten sei dies eine enorme Erleichterung, betonte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB), Dr. Hans‐Joachim Helming. „Die sechsstellige Nummer ist leicht zu merken, und sie ist der direkte Draht zum diensthabenden Bereitschaftsarzt – egal, ob sie in der Uckermark oder im Spreewald gewählt wird.“ Mit dem Start der 116 117, einem Projekt, das von der KVBB initiiert wurde, verlieren die bisherigen 14stelligen Rufnummern in Brandenburg ihre Gültigkeit. Es gibt jedoch eine Übergangsfrist von drei Monaten, in der sowohl die alten Nummern als auch die neue einheitliche Nummer gelten. Neben dem allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es in einigen Regionen Brandenburgs auch fachärztliche Bereitschaftsdienste. Diese sind nach wie vor unter den bekannten Telefonnummern zu erreichen. Die 116 117 gilt für diese Bereitschaftsdienste nicht. Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ist nach wie vor der Notruf 112 zu wählen.

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Zuletzt geändert am: 13.04.2012