GKV-Modernisierungsgesetz: Herausforderungen für die Chirurgie
Das GKV- Modernisierungsgesetz (GMG) hat weitreichende Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen in Klinik und Praxis. Wesentliche Elemente sind die darin enthaltenen Ansätze, Qualität und Wirtschaftlichkeit der Patientenversorgung zu sichern und weiterzuentwickeln mit dem Ziel, auch in Zeiten knapper Ressourcen ein für alle zugängliches Leistungsangebot auf hohem, am Bedarf ausgerichtetem Niveau zu sichern. Zu diesen strukturellen Vorgaben mit Auswirkungen auf die gesamte Behandlungskette gehören...
- die Einführung des Fallpauschalensystems im Krankenhausbereich
- die Transparenz des Leistungsgeschehens durch strukturierte Qualitätsberichte
- die Mindestmengenregelung
- die Neugestaltung des Katalogs ambulanter Operationen nach § 114b SGB V
- die Öffnung der Krankenhäuser für hochspezialisierte Leistungen (§116b SGB V)
- die Zusammenarbeit in medizinischen Versorgungszentren
- die Einführung sektorübergreifender regionaler Versorgungsstrukturen.
Die Folge wird eine Verdichtung und Zentralisierung des Leistungsangebotes sein, in dem weder der „Einzelkämpfer“ in der Praxis noch das Krankenhaus mit klassischen starren Abteilungsstrukturen und einem als allumfassend verstandenem Versorgungsauftrag („Jedem überall Alles“) ihren Platz haben werden. Aber auch aus medizinischer Sicht erfordern moderne leistungsfähige Behandlungskonzepte, vorwiegend mit interdisziplinärem Ansatz und der Vorhaltung der dafür erforderlichen personellen und apparativen Ausstattung, eine zunehmende Konzentrierung, was sich beispielhaft an der Tumorbehandlung oder der Polytraumaversorgung darstellen lässt.
Krankheitsorientierte Zentren, in deren Mittelpunkt der Patient mit seinem individuellem Problem und nicht mehr eine vor allem historisch und an Methoden orientierte Fächergliederung mit einem starren Angebot stehen, erfordern die Bereitschaft zu Kooperationen und Verbünden. Die Folge sollten klinikintern wie auch klinikübergreifend Ergänzungs- an Stelle von Konkurrenzangeboten sein mit der Fokussierung des Leistungsangebots auf Kernkompetenzen. Eine medizinisch wie auch ökonomisch sinnvolle Spezialisierung kann dabei zu Qualitätsverbesserungen führen, die durch die Qualitätsberichte transparent gemacht und auch wettbewerblich genutzt werden können. Diese Umstrukturierungen sollten sich ebenso wie die Entwicklung von Behandlungspfaden in erster Linie an den Bedürfnissen der Patienten orientieren, wobei zahlreiche tradierte Tätigkeitsprofile auf den Prüfstand kommen müssen und langjährige, scheinbar bewährte Abläufe und Vorgehensweisen zu hinterfragen und zu verändern sind.
Entscheidende Akteure für die Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben und damit der Rahmenbedingungen unseres chirurgischen Handelns sind die Vertragspartner der Selbstverwaltungsorgane. Einigungen erfolgen meist auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner. Das ursprüngliche Ziel, nämlich eine Verbesserung der Qualität und der Patientensicherheit, wird dabei nur schwer erkennbar. Ein aktuelles Beispiel ist neben dem nun vorgegeben strukturierten Qualitätsbericht, der sich vorwiegend auf die Darstellung von Strukturen und Prozessen beschränkt, die für 2004 vereinbarte Mindestmengenregelung, deren jetziger Ausgestaltung aus chirurgisch- fachlicher Sicht allenfalls eine Alibifunktion zukommt und die aufgrund der festgelegten und weitgefassten Ausnahmereglungen die Gefahr von Fehlanreizen in sich birgt. Eine stärkere und vor allem frühzeitige Mitwirkung der Fachgesellschaften bei den Abstimmungsprozessen der Selbstverwaltungsorgane sollte deshalb unbedingt erfolgen. Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie ist dazu bereit.