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   04.11.2004
Gesundheitspolitik    
 

Bundeskabinett billigt 3. Bericht zur Pflegeversicherung

Das Bundeskabinett hat gestern den vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung vorgelegten Dritten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung gebilligt. Bundessozialministerin Ulla Schmidt: "Der Bericht zeigt: Die Pflegeversicherung ist aus dem Sozialsystem der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr wegzudenken. Die Pflegeversicherung hat sich in den zehn Jahren ihres Bestehens als wichtiger, unverzichtbarer Baustein bei der Absicherung des Pflegerisikos erwiesen. Sie hat vielen Menschen geholfen und wird weiterhin helfen."


Der Dritte Bericht gibt einen umfassenden Überblick und Detailinformationen über die Situation der Pflegeversicherung, insbesondere über die Zahl der Leistungsbezieher sowie die Auswirkungen der Pflegeversicherung auf die Pflegeinfrastruktur und andere Bereiche der pflegerischen Versorgung und Betreuung in den Jahren 2001 bis 2003.

Auf der Grundlage der Zahlen, Daten und Fakten des Berichts kann zur bisherigen Entwicklung und zur aktuellen Situation der Pflegeversicherung im Wesentlichen Folgendes festgestellt werden:

Jeden Monat erhalten derzeit rd. 2 Mio. Menschen Leistungen der Pflegeversicherung - rd. 1,36 Mio. erhalten ambulante und 650.000 erhalten stationäre Leistungen. Mit Hilfe der Pflegeversicherung ist es gelungen, viele Pflegebedürftige von der Sozialhilfe unabhängig zu machen. Die jährlichen Aufwendungen der Sozialhilfe für Hilfe zur Pflege sind um rd. 6 Mrd. Euro gegenüber 1994, dem letzten Jahr vor In-Kraft-Treten der Pflegeversicherung zurückgegangen. Insgesamt haben sich die Ausgaben in den letzten vier Jahren auf einem Niveau von rd. 2,9 Mrd. Euro stabilisiert.

Im Zuge des Auf- und Ausbaus der pflegerischen Infrastruktur sind seit Beginn der Pflegeversicherung rund 250.000 Arbeitsplätze in der Pflege geschaffen worden.

Eine weitere sozialpolitisch hervorzuhebende Leistung ist die soziale Absicherung der unentgeltlich tätigen Pflegepersonen. Durch die Zahlung von Beiträgen zur Rentenversicherung wird sicher gestellt, dass diese Pflegepersonen, die in vielen Fällen ihre Erwerbstätigkeit einschränken oder sogar aufgeben, keine Nachteile in ihrer Alterssicherung hinnehmen müssen. Für mehr als 500.000 Pflegepersonen wurden im Berichtszeitraum jährlich rd. 1 Mrd. Euro aufgewandt. Bei den rentenversicherungspflichtigen Pflegepersonen handelt es sich zu über 90 Prozent um Frauen.

Die Veränderungen durch die Pflegeversicherung werden durch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ganz überwiegend positiv bewertet. Insbesondere die häusliche Pflege hat eine Stabilisierung erfahren.

Die Pflegeversicherung hatte Ende 2003 ein Finanzpolster von rd. 4,24 Mrd. Euro. Das Defizit betrug 2003 rd. 690 Mio. Euro. Die in den vergangenen Jahren aufgetretenen jährlichen Defizite sind weniger durch die demografische Entwicklung und den damit verbundenen Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen bedingt. Hauptursache der gegenwärtigen Defizite ist die in den letzten Jahren zu verzeichnende Einnahmeschwäche, die auf die schwache Konjunktur mit ihren nachteiligen Auswirkungen auf die Lohn- und Beschäftigungsentwicklung zurückzuführen ist.

Weiterer Handlungsbedarf in der Pflege

Die Regierungskoalition von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung.

Hierbei stehen folgende Themen im Vordergrund:

* stärkere Berücksichtigung des allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarfs von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz,
* Dynamisierung der Leistungen,
* Stärkung der häuslichen Pflege,
* stärkere Vernetzung und Verzahnung von Leistungsangeboten im pflegerischen Bereich,
* Stärkung von Prävention und Rehabilitation.

Der weitreichende Handlungsbedarf in der Pflegeversicherung erfordert erhebliche Reformanstrengungen, vor allem aber auch die Antwort auf die Frage, ob und in welchem Umfang die Gesellschaft bereit ist, für die Pflege künftig mehr Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Dafür ist eine breite gesellschaftliche Diskussion erforderlich, um eine Balance herbeizuführen zwischen notwendigen und wünschenswerten Leistungsverbesserungen einerseits und damit verbundener Belastung der Beitragszahler andererseits. Dabei ist auch der wirtschaftspolitische Aspekt der Lohnnebenkosten zu berücksichtigen.

Ulla Schmidt: "Diese notwendige gesellschaftlich breit angelegte Diskussion über die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung und ihre nachhaltige Finanzierung soll nun mit Nachdruck in Gang gesetzt und zügig zu einem Ergebnis gebracht werden. Soweit finanziell erforderlich, muss die Reform in Stufen realisiert werden."

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat den Auftrag, im Abstand von drei Jahren den gesetzlichen Körperschaften des Bundes einen Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung, den Stand der pflegerischen Versorgung und die Umsetzung der Empfehlungen und der Vorschläge des Ausschusse für Fragen der Pflegeversicherung vorzulegen.

Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet.


Leistungsempfänger nach Pflegestufen

In der sozialen Pflegeversicherung (ohne private Pflegepflichtversicherung) waren Ende 2003 ambulant pflegebedürftig
- 732.000 Personen (= 57,2 %) in Pflegestufe I,
- 424.000 Personen (= 33,2 %) in Pflegestufe II,
- 123.000 Personen (= 9,6 %) in Pflegestufe III.


Von den stationär Pflegebedürftigen waren Ende 2003
- 237.000 Personen (= 38,8 %) in der Pflegestufe I,
- 254.000 Personen (= 41,4 %) in Pflegestufe II,
- 121.000 Personen (= 19,8 %) in Pflegestufe III.

Jeder zweite Leistungsempfänger (49 %) wählte das Pflegegeld.

Am Jahresende 2003 waren rd. 44 Prozent der ambulant Pflegebedürftigen älter als 80 Jahre, im stationären Bereich sogar gut 63 Prozent. Drei von vier stationär Pflegebedürftigen sind Frauen.

Den Bericht finden Sie online unter www.bmgs.bund.de/deu/gra/themen/pflege/2236.cfm

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Zuletzt geändert am: 04.11.2004