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   08.11.2004
Gesundheitspolitik    
 

Marburger Bund fordert bessere Arbeitsbedingungen für Krankenhausärzte

Auf seiner 106. Hauptversammlung in Berlin hat der Ärzteverband Marburger Bund (MB) unzumutbare Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern beklagt. Mit der hohen Arbeitsbelastung von teilweise über 30 Stunden am Stück, der zunehmenden Bürokratisierung ärztlicher Tätigkeit und der deutlichen Verschlechterung der Einkommenssituation sei endgültig die Grenze des Erträglichen erreicht worden.


Die Delegierten der Ärzte-Gewerkschaft verurteilten insbesondere Arbeitgeber von Universitätskliniken, die mit Arbeitszeitverlängerungen sowie Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld einen "staatlichen Lohnraub" von rund zehn Prozent durchführten. Die Warnstreiks in den baden-württembergischen Universitätskliniken, an denen über 1.000 Ärzte teilnahmen, verdeutlichten, dass Ärzte nicht bereit seien, eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen hinzunehmen. Die Arbeitgeber müssten umgehend zum bisher geltenden Flächentarifvertrag zurückkehren, um mit besseren Arbeitsbedingungen qualifizierte Ärzte an den Universitätskliniken zu halten.

Der Marburger Bund kritisierte außerdem den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Dieser Vorschlag sehe vor, dass Bereitschaftsdienste nicht mehr automatisch als Arbeitszeit zu werten seien. Diese Regelung konterkariere die in Deutschland erreichten ersten Schritte zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch kürzere Arbeitszeiten. Eine neue Arbeitszeitrichtlinie müsse auch weiterhin die Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit werten. Diese Dienste müssten zukünftig auch in vollem Umfang (zu 100%) vergütet werden. Zudem forderte der MB elektronische Zeiterfassungssysteme in allen Krankenhäusern, um die tatsächliche Arbeitsleistung der Ärzte transparent zu erfassen. Durch manipulierte Zeiterfassung werde die tatsächliche Arbeitsleistung nicht erfasst, Ärzte um Vergütungsansprüche gebracht und Arbeitsschutzbestimmungen zu Lasten der Ärzte und Patienten missachtet.

Als nicht mehr erträglich bezeichneten die MB-Delegierten den in den vergangenen Jahren explosionsartig angestiegenen Aufwand fürDokumentationstätigkeiten. Sowohl bei der notwendigen patientenbezogenen Dokumentation als auch bei der administrativen Dokumentation zu Verwaltungszwecken (Anfragen von Krankenkassen, Ausfüllen von Bescheinigungen und Formularen, Verschlüsseln von Diagnosen etc.) seien Ausmaße erreicht worden, die eindeutig zu Lasten der Patientenversorgung gehen. Im Durchschnitt verlieren Klinikärzte rund 40 Prozent ihrer Arbeitszeit wegen Bürokratie. Das Bundesgesundheitsministerium ist deshalb aufgerufen, eine Arbeitsgruppe zur Entbürokratisierung ärztlicher Tätigkeit unter Beteiligung der Bundesländer, der Spitzenverbände der Krankenkassen, der Klinikarbeitgeber, der ärztlichen Selbstverwaltung und des Marburger Bundes einzusetzen. Ärztliche Tätigkeit dürfe nicht länger durch Dokumentationsflut behindert werden, sondern müsse sich wieder hauptsächlich durch patientennahe Arbeit auszeichnen.

Die Delegierten der MB-Hauptversammlung forderten auch eine deutliche Verbesserung der beruflichen Situation von Ärztinnen. Insbesondere müsse der chronischen Unterrepräsentanz von Ärztinnen in Führungspositionen von Wissenschaft und Forschung, in der medizinischen Versorgung und der ärztlichen Selbstverwaltung entgegnet werden. Der MB unterstütze deshalb die Forderungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsfragen und Forschungsförderung (BLK), in Hochschulklinika Personalentwicklungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung durchgängig einzuführen, Qualität und Chancengleichheit aller Stellenbesetzungsverfahren im medizinischen Bereich in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen sicher zu stellen und in Hochschulklinika sowie freien Kliniken Mentoring-Programme für Frauen in der Medizin einzurichten.

Darüber hinaus forderten die MB-Delegierten von den Weiterbildungsverantwortlichen der Bundesärztekammer und Landesärztekammern sich unter anderem dafür einzusetzen, dass in allen Fachgebieten eine Weiterbildung unbegrenzt in Teilzeittätigkeit absolvierbar wird. Dafür müsse die Regelung zur Begrenzung von Teilzeitweiterbildung in entsprechenden EU-Richtlinien entfernt werden.

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Zuletzt geändert am: 08.11.2004