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06.07.2005 |
Gesundheitspolitik |
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Hausarztvertrag: Neues Angebot für Ersatzkassenversicherte
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Ersatzkassenversicherte in Niedersachsen haben seit dem 5. Juli 2005 die Möglichkeit, eine verbesserte Versorgung in Anspruch zu nehmen. Einen entsprechenden Vertrag zur hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen haben die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und die Landesvertretung der Ersatzkassenverbände VdAK/AEV für fünf Mitgliedskassen unterzeichnet.
Das Konzept sieht vor, dass Versicherte einen Hausarzt ihres Vertrauen wählen, der die gesamte Versorgung für sie koordiniert. Der Hausarzt bildet sich für diese Aufgabe gezielt weiter. Die Teilnahme ist für die Versicherten freiwillig. Wer sich einschreibt, muss keine zusätzlichen Zahlungen leisten und bekommt von seiner Ersatzkasse einen Bonus wie etwa die Ermäßigung der Praxisgebühr. An dem Modell teilnehmen können Versicherte der Deutschen Angestellten-Krankenkasse (DAK), Hamburg Münchener Krankenkasse (HMK), Gmünder ErsatzKasse (GEK), HZK – Die ProfiKrankenkasse für Bau- und Holzberufe und der Krankenkasse Eintracht Heusenstamm (KEH).
Das Hausarztmodell basiert auf einem behandlungsorientierten Qualitätskonzept und entspricht dem aktuellen Stand der medizinischen Versorgungsforschung. Es besticht durch vier Auswahlkriterien:
- die verpflichtende Teilnahme an strukturierten Qualitätszirkeln zur Pharmakotherapie,
- den Einsatz evidenzbasierter und zugleich praxiserprobter Leitlinien für die hausärztliche Praxis,
- strukturierte hausärztliche Fortbildungsmaßnahmen vorrangig zu patientenzentrierter Gesprächsführung, psychosomatischer Grundversorgung, Palliativmedizin, Schmerztherapie und ambulanter Geriatrie, Internes Qualitätsmanagement: Einführung eines Qualitätsmanagement-Systems in der Praxis.
- Auf Grund des erhöhten Aufwands, welcher den niedergelassenen Ärzten beispielsweise durch die Einführung eines professionellen Qualitätsmanagements entsteht, werden die am Hausarztmodell beteiligten Krankenkassen die hausärztlichen Leistungen mit neun Euro je Behandlungsfall pro Quartal vergüten.
„Mit dem Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung haben wir hohe Standards in Bezug auf die Qualitätsanforderungen gesetzt“, so Eberhard Gramsch, der Vorsitzende des Vorstandes der KV Niedersachsen. „Auf der Basis eines medizinisch fundierten und wissenschaftlich begleiteten Konzeptes bieten wir den niedersächsischen Patientinnen und Patienten eine vernetzte medizinische Versorgung auf hohem Niveau.“
„Der Gesetzgeber hat die Versicherten mit der Gesundheitsreform 2004 nicht nur stärker an der Finanzierung der Leistungen beteiligt, sondern auch Impulse für eine bessere Versorgung geben wollen. Effizienz, Transparenz und Qualität der Versorgung sollen steigen. Eine der neuen gesetzlichen Möglichkeiten dafür ist die hausarztzentrierte Versorgung“, sagte Hanno Kummer, Sprecher der VdAK/AEV-Landesvertretung Niedersachsen. Neben der Patientenorientierung des Angebotes erwarten die Krankenkassen durch die höhere Effizienz der Versorgung längerfristig auch einen wirtschaftlichen Nutzen, der im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung nachgewiesen werden wird.
„Wir haben mit diesem Hausarztmodell einen Durchbruch in der Behandlungsqualität erzielt“, erklärt Alfred Semen, DAK-Landesgeschäftsführer für Niedersachsen / Bremen. „Es ist derzeit unter Berücksichtigung der hohen Qualitätsstandards niedersachsenweit einzigartig und wird den hohen Anforderungen des Gesetzgebers gerecht. Durch die Koordination diagnostischer, therapeutischer und pflegerischer Maßnahmen einschließlich der fachärztlichen Behandlung werden unnötige Doppeluntersuchungen vermieden, welche die Versicherten belasten. Darüber hinaus informiert der Hausarzt über individuelle DAK-Versorgungsangebote spezieller Krankenhäuser oder Chronikerprogramme und garantiert bei Terminen in der Hausarztpraxis eine maximale Wartezeit von 30 Minuten. Zudem ist die Teilnahme am Hausarztmodell für die Patientinnen und Patienten freiwillig und bedeutet für Sie keine zusätzlichen Kosten. Im Gegenteil: DAK – Versicherte können in der Regel die Praxisgebühr sparen, jährlich bis zu 40 Euro“, so Semen weiter.
Dr. Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Gmünder ErsatzKasse (GEK), betont den Nutzen für den Patienten: „Durch die umfangreichen Qualifikationsmaßnahmen können die Patienten sicher sein, auf dem neuesten Stand der Medizin behandelt zu werden. Die bessere Organisation ermöglicht, dass Behandlungen schnell und zielgerichtet eingeleitet und Wartezeiten vermieden werden.“
Doch wie funktioniert das Hausarztmodell genau? Der Patient wählt einen am Programm beteiligten Hausarzt als Arzt seines Vertrauens, der ihn behandelt und bei Bedarf weiter begleitet. Der behandelnde Arzt hat den Überblick über alle Belange des Patienten. Er weist beispielsweise auf notwendige Kontrolluntersuchungen wie etwa Impfungen oder Krebsfrüherkennungs- und Gesundheitsuntersuchungen hin, um vermeidbare Folgeerkrankungen abzuwehren. Er überweist bedarfsgerecht, d.h. wenn es medizinisch erforderlich ist an niedergelassene Fachkollegen oder an Krankenhäuser – und arbeitet eng mit ihnen zusammen. Die Folge: Keine unnötigen Doppeluntersuchungen, aber auch keine fehlenden Behandlungsschritte – und das auf dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens.
Die Teilnahme am Hausarztmodell ist für die Patienten mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Im Gegenteil: Von den teilnehmenden Krankenkassen werden den Patienten finanzielle Anreize angeboten, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein werden. Solche Bonusregelungen können z.B. die Ermäßigung der Praxisgebühr, der Arzneimittelzuzahlungen oder der Beiträge betreffen. Die Teilnahme am Hausarztmodell ist für die Patienten freiwillig.
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Zuletzt geändert am: 06.07.2005 |
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