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   20.07.2005
Gesundheitspolitik    
 

Misstrauen ist und bleibt eine bittere Pille ..."

Dies konstatiert Dr. Hans-Jürgen Thomas, Vorsitzender des Hartmannbundes, mit Blick auf den von Karl Lauterbach in der Berliner Zeitung formulierten Vorwurf, dass tausende Apotheken teure Arzneien zu ihrem eigenen Vorteil verkaufen.


Diese Praxis wurde mit dem von Ulla Schmidt 2002 durchgesetzten Arzneimittelausgabenbegrenzungsgesetz (AMABG) möglich. Gegen den heftigen Widerstand des Hartmannbundes wurden die Apotheker damals verpflichtet, das günstigste Medikament abzugeben, wenn der Arzt ein Arzneimittel nur unter seiner Wirkstoffbezeichnung verordnet oder die Ersetzung durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ausgeschlossen hat. Die Begründung damals: Ärzte ließen sich durch Pharmahersteller motivieren, teure Arzneien zu verordnen.

Dem von Karl Lauterbach formulierten Vorschlag, es den Kassen freizustellen, mit allen Herstellern günstige Konditionen zu verhandeln und die Apotheker damit auch zu verpflichten, diese abzugeben, erteilt Dr. Thomas eine klare Absage: „Zum einen würde damit ein weiterer Bürokratiemoloch geschaffen, zum anderen könne kein Arzt mehr die Verantwortung für eine Therapie übernehmen, wenn die Therapiefreiheit im Bereich der Arzneimittel nun an die Kassen gehe. Hier hat sie noch weniger zu suchen als in den Apotheken“, konstatiert Thomas und fordert den Gesetzgeber dazu auf, den Ärzten wieder die Auswahl zu überlassen, schließlich kenne niemand die individuellen Bedürfnisse des Patienten besser, als der behandelnde Arzt. Des Weiteren sei die Arzneimitteltherapie auch transparenter, wenn auf dem Rezept das Medikament und nicht der Wirkstoff benannt sei.

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Zuletzt geändert am: 20.07.2005