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Praxismanagement
11. August 2020 Krankschreibung per Video
Die erstmalige Feststellung der Arbeitsunfähigkeit per Video ist auf einen Zeitraum von sieben Kalendertagen begrenzt. Eine Folgekrankschreibung auf diese Weise darf es nur geben, wenn die vorherige Arbeitsunfähigkeit bei einer unmittelbaren persönlichen Untersuchung festgestellt wurde. Ausschließlich per Online-Fragebogen, Chat-Befragung oder Telefonat darf niemand krankgeschrieben werden.
„Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt“, sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. „Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen.“
Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Bereits seit Längerem schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran.
Akzeptanz von Videosprechstunden
Unabhängig von der aktuellen Erleichterung stieg in der Corona-Krise die Akzeptanz von Videosprechstunden. Laut einer im Juli veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom können sich jetzt 45% der Bundesbürger vorstellen, darüber in Kontakt zu einem Arzt zu treten. Im Mai waren es 39%, im Mai vergangenen Jahres erst 30%. Tatsächlich schon eine Videosprechstunde genutzt haben demnach nun 13% – im Mai waren es 8%, vor einem Jahr 5%. Aus Gründen des Infektionsschutzes gehören seit Beginn der Corona-Krise Videokonferenzen und -Besprechungen für mehr Menschen als früher in verschiedenen Bereichen des Lebens zum Alltag. Laut der Umfrage nahmen Patienten Videosprechstunden nun zu 97% bei einem schon bekannten Arzt wahr – der Rest wandte sich über Online-Plattformen an unbekannte Mediziner.
Gesundheits-Apps
Offen sind viele Bundesbürger demnach auch für Gesundheits-Apps, die bald unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenkosten zu haben sein
sollen: 59% können sich eine Nutzung „auf jeden Fall“ oder „eher“ vorstellen. Nach einem Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) können bestimmte Apps von Ärzten verschrieben werden – zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder digitale Tagebücher für Diabetiker.
Patientenakte
Ein zentrales Projekt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind elektronische Patientenakten. Sie sollen zum 1. Januar 2021 als freiwilliges Angebot starten. Für Kritik hatte gesorgt, dass verfeinerte Datenschutzeinstellungen nicht von Beginn möglich sind. Erst ab 1. Januar 2022 ist vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann.
In der ersten Corona-Welle war vorübergehend auch eine telefonische Krankschreibungen wegen einer Erkältung möglich gewesen. Es handelte
sich um eine Sonderregelung, die zum 31. Mai auslief. Ansteckungsmöglichkeiten sollten verringert, Arztpraxen entlastet werden.
„Als Standard für die Feststellung von Arbeitsunfähigkeit gilt weiterhin die unmittelbare persönliche Untersuchung durch eine Ärztin oder einen Arzt“, sagte Monika Lelgemann vom Bundesausschuss. „Im Einzelfall soll aber die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit über eine Videosprechstunde möglich sein, ganz unabhängig von Pandemiegeschehnissen.“
Zudem wird ab 1. Januar 2021 die Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit für die Krankenkasse digitalisiert und elektronisch übermittelt. Bereits seit Längerem schreitet die Digitalisierung des Gesundheitswesens voran.
Akzeptanz von Videosprechstunden
Unabhängig von der aktuellen Erleichterung stieg in der Corona-Krise die Akzeptanz von Videosprechstunden. Laut einer im Juli veröffentlichten Umfrage des Digitalverbands Bitkom können sich jetzt 45% der Bundesbürger vorstellen, darüber in Kontakt zu einem Arzt zu treten. Im Mai waren es 39%, im Mai vergangenen Jahres erst 30%. Tatsächlich schon eine Videosprechstunde genutzt haben demnach nun 13% – im Mai waren es 8%, vor einem Jahr 5%. Aus Gründen des Infektionsschutzes gehören seit Beginn der Corona-Krise Videokonferenzen und -Besprechungen für mehr Menschen als früher in verschiedenen Bereichen des Lebens zum Alltag. Laut der Umfrage nahmen Patienten Videosprechstunden nun zu 97% bei einem schon bekannten Arzt wahr – der Rest wandte sich über Online-Plattformen an unbekannte Mediziner.
Gesundheits-Apps
Offen sind viele Bundesbürger demnach auch für Gesundheits-Apps, die bald unter bestimmten Voraussetzungen auf Kassenkosten zu haben sein
sollen: 59% können sich eine Nutzung „auf jeden Fall“ oder „eher“ vorstellen. Nach einem Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) können bestimmte Apps von Ärzten verschrieben werden – zum Beispiel Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen oder digitale Tagebücher für Diabetiker.
Patientenakte
Ein zentrales Projekt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind elektronische Patientenakten. Sie sollen zum 1. Januar 2021 als freiwilliges Angebot starten. Für Kritik hatte gesorgt, dass verfeinerte Datenschutzeinstellungen nicht von Beginn möglich sind. Erst ab 1. Januar 2022 ist vorgesehen, auch für jedes Dokument einzeln festzulegen, welcher Arzt es sehen kann.
In der ersten Corona-Welle war vorübergehend auch eine telefonische Krankschreibungen wegen einer Erkältung möglich gewesen. Es handelte
sich um eine Sonderregelung, die zum 31. Mai auslief. Ansteckungsmöglichkeiten sollten verringert, Arztpraxen entlastet werden.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss
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