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Gesundheitspolitik
20. Juli 2017 Liposuktion noch lange nicht Kassenleistung
Die Patientenvertretung konnte sich mit Ihrem Antrag zur Aufnahmen der Liposuktion in den Leistungskatalog der Krankenkassen heute nicht durchsetzen. 2014 hat die Patientenvertretung den Bewertungsantrag zur Überprüfung dieser Methode gestellt. „Wir sind sehr enttäuscht über die Entscheidung, da die Liposuktion bei Lipödem die einzige wirksame Methode ist, um diese schwere Fettverteilungsstörung zu behandeln. Natürlich sind wir auch für eine sehr gute Datenlage, aber in diesem Fall ist der positive Effekt des Fettabsaugens eigentlich fast schon logisch und die vorliegenden bewerteten Daten reichen nach unserer Ansicht aus. Zudem ist die Methode relativ sicher. Sie ist die einzige kausale Therapie der starken Schmerzen, Blutergüsse, fast unerträglichen Spannungs- und Schweregefühl der Arme und Beine und den sehr belastenden Bewegungseinschränkungen. Wir Betroffene wollen nicht mehr mit den Kassen und den Gerichten über eine Erstattung der Kosten streiten.“ so Frau Tehler von der Lipödem Hilfe Deutschland e.V. Die Krankenkassen, Krankenhäuser und Ärzte haben jedoch Zweifel an dem Nutzen der Methode und verlangen weitere Erkenntnisse durch eine methodisch hochwertige Studie.
Die Patientenvertretung drängt im G-BA auf einen nun zügigen Beschluss der Erprobungsrichtlinie, damit die Studie schnell starten kann. Einschlusskriterien und Nutzenendpunkte der Studie müssen natürlich sinnvoll gewählt werden, so dass möglichst viele Frauen einen Nutzen daraus ziehen können und Betroffene zumindest im Rahmen der Studie die notwendige Liposuktion erhalten können. Wenn die Krankenkassen mit dem heute festgestellten Potenzial der Liposuktion beim Lipödem nun einfacher die Kosten, zumindest im stationären Bereich – auch außerhalb der Studie – übernehmen, ist dies ein Teilerfolg.
Die Patientenvertretung drängt im G-BA auf einen nun zügigen Beschluss der Erprobungsrichtlinie, damit die Studie schnell starten kann. Einschlusskriterien und Nutzenendpunkte der Studie müssen natürlich sinnvoll gewählt werden, so dass möglichst viele Frauen einen Nutzen daraus ziehen können und Betroffene zumindest im Rahmen der Studie die notwendige Liposuktion erhalten können. Wenn die Krankenkassen mit dem heute festgestellten Potenzial der Liposuktion beim Lipödem nun einfacher die Kosten, zumindest im stationären Bereich – auch außerhalb der Studie – übernehmen, ist dies ein Teilerfolg.
Quelle: BAGP
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