Die zwischen 1961 und 1990 von westlichen Pharmafirmen beauftragten klinischen Studien in der DDR entsprachen den damals gültigen Standards. Systematische Verstöße können nicht nachgewiesen werden. Das sind wichtige Ergebnisse des Abschlussberichts, den ein unabhängiges Forscherteam der Charité heute in Berlin vorgestellt hat. Zweieinhalb Jahre lang hatten die Wissenschaftler unter Leitung des Medizinethikers Prof. Dr. Volker Hess die damaligen Studien hinter dem "Eisernen Vorhang" untersucht. Anlass war der vielfach geäußerte Verdacht ethischer und rechtlicher Verstöße.
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"Abschlussbericht zu klinischen Studien in der DDR: Keine systematischen Verstöße nachzuweisen "
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