Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf eine Erstausstattung ihrer Wohnung. Dazu gehört auch eine Waschmaschine. Dies entschied das Sozialgericht Dresden (Az.: S 20 AS 5639/14 ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
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"Alleinstehende Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf Waschmaschine"
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