Konkret sollen gesetzlich Versicherte, bei denen „eine schwere Tabakabhängigkeit“ festgestellt wurde, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit
Arzneimitteln zur Tabakentwöhnung bekommen. Welche Medikamente unter welchen Voraussetzungen in Therapieprogrammen verordnet werden können, soll der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen festlegen. Eine Folge-Versorgung mit solchen Mitteln soll frühestens nach 3 Jahren möglich sein.
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Die vom Ausschuss angenommenen Neuregelungen sollen an ein anderes Gesetz angehängt werden, das der Bundestag voraussichtlich an diesem Freitag beschließen soll.