„Während die Kliniken unter erheblichen Anstrengungen und Aufwendungen die Gesundheitsversorgung aufrechterhalten und garantieren, bleiben fast alle anderen von der Politik beschlossenen Belastungen bestehen,“ stellt Achim Neyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des Klinikverbundes, fest. So sei es durch das MDK-Reformgesetz den Krankenkassen ermöglicht worden, die Krankenhausabrechnungen quartalsweise zu sammeln und erst nach Auswahl der Fälle mit der höchsten Rückzahlungserwartung den Medizinischen Dienst mit der Prüfung zu beauftragen. Das führe zum Eingang einer hohen Anzahl von Prüfanzeigen mit einem Schlag, die vom Krankenhaus kurzfristig zu bearbeiten seien.
„Anfang April, mit dem erwarteten Höhepunkt der Coronainfektionen, wird eine Welle von Prüfaufträgen des Medizinischen Dienstes auf die Krankenhäuser zukommen“, ist Reinhard Schaffert Geschäftsführer des Klinikverbunds Hessen, überzeugt. Für ausführliche medizinische Stellungnahmen gegenüber dem Medizinischen Dienst hätten die Ärzte und das Krankenhauspersonal in dieser Situation keine Kapazitäten. Lehnt der Medizinische Dienst jedoch eine Krankenhausrechnung ab, weil ihm die Behandlungsdauer oder die angegeben Diagnosen und Leistungen nicht plausibel erschienen, müsse das Krankenhaus mindestens 300 € Strafe bezahlen.
„In dieser Situation müssen die Strafzahlungen bei Prüfungen des Medizinischen Dienstes aufgehoben werden,“ fordert Schaffert. Die Bundesregierung habe in Bezug auf die Auswirkungen der Coronakrise die Wirtschaft deutlich entlastet. Es könne nicht sein, dass die Krankenhäuser, die vor allem in der aktuellen Lage das Rückgrat der Versorgung bilden, dagegen weiterhin bestraft und noch zusätzlich finanziell belastet würden. Alle Ressourcen müssten jetzt für die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus sowie die Behandlung der Infektionen genutzt werden. Das könnte nach Ansicht des Klinikverbunds Hessen im Übrigen auch für die ärztliche Kompetenz des Medizinischen Dienstes gelten.
Quelle: Klinikverbund Hessen e.V.
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