Am 23. November 2012 endete die Stellungnahmefrist des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur zweiten Überprüfung von Zwangsabschlägen und Preismoratorium nach Paragraph 130a SGB V. Der BPI hat in seiner Stellungnahme auf Basis der wirtschaftlichen Rahmendaten und aktueller Äußerungen des BMG wie schon 2011 erneut nachgewiesen, dass diese vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung einschließlich ihrer Auswirkungen auf die Gesetzliche Krankenversicherung nicht gerechtfertigt sind.
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"BPI fordert Korrektur von Zwangsabschlägen und Preismoratorium"
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