Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für die Unterausschüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Das hat das Verwaltungsgericht in Berlin gestern festgestellt: Der G-BA muss demnach auf Anfrage Auskunft geben über die Mitglieder seiner Unterausschüsse.
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"BPI gewinnt Klage - G-BA muss transparenter werden"
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