Beim Immobilienkauf sollen Verbraucher nach dem Willen des Bundesrats besser vor Überrumpelungsmethoden dubioser Anbieter geschützt werden. Dafür soll eine vorgeschriebene Zwei- Wochen-Bedenkzeit vor dem Besiegeln eines Kaufvertrags beim Notar wirksamer kontrolliert werden, wie die Länderkammer am Freitag forderte. Sie beschloss, einen entsprechenden Gesetzentwurf Berlins an den Bundestag weiterzuleiten. Der Vorschlag soll vor allem Geschäfte mit „Schrottimmobilien“ eindämmen, bei denen minderwertige Gebäude etwa als Geldanlage oder Altersvorsorge angeboten werden.
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"Bundesrat will mehr Käuferschutz bei Immobilien"
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