Seit dem Juli 2016 gibt es erstmals klare Regelungen für die Vergütung molekularpathologischer Leistungen im EBM. Davon profitieren die gesetzlich versicherten Tumorpatienten erheblich. Ihnen steht jetzt im ambulanten Bereich die moderne Tumordiagnostik in der individualisierten Krebsbehandlung zur Verfügung. Der 1. Juli 2016 dürfte als historisches Datum in die Geschichte der Pathologie eingehen, denn ab diesem Quartal wird der einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) um einen neuen Abschnitt erweitert: Kapitel 19.4 "In-vitro-Diagnostik tumorgenetischer Veränderungen".
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"EBM-Novellierung: Ein Durchbruch für Tumorpatienen"
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