Der Deutsche Ethikrat gab heute eine Stellungnahme zu der in Deutschland umstrittenen Weitergabe sogenannter überzähliger Embryonen an Dritte ab. In Deutschland ist es verboten, ein Kind von einer Leihmutter austragen zu lassen, also einen menschlichen Embryo auf eine Frau zu übertragen, die ihr Kind nach der Geburt Dritten überlassen will.
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"Ethikrat gab Stellungnahme zu Weitergabe von Embryonen ab"
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