Gesundheitliche Probleme nach Mobbing am Arbeitsplatz sind weder eine Berufskrankheit noch ein Arbeitsunfall. Das hat das Hessische Landessozialgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Es gebe keine Berufsgruppe, die stärker als andere unter Mobbing leiden könne. Da es sich zudem zeitlich nicht auf ein bestimmtes Ereignis eingrenzen lasse, scheide auch ein Arbeitsunfall aus.
Im konkreten Fall hatte sich eine Frau aus dem Landkreis Fulda aufgrund von Gerüchten am Arbeitsplatz gemobbt gefühlt und psychische Probleme darauf zurückgeführt. Sie beantragte bei der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Die Unfallkasse Hessen lehnte aber ebenso ab wie die Sozialrichter. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
"Gericht: Probleme nach Mobbing sind keine Berufskrankheit"
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