Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch im Krankenhaus. Darauf weist die gesetzliche Unfallversicherung VBG in Hamburg hin. Das heißt: Wer einen Unfall hat, während er auf Kosten seiner Krankenversicherung in einer Klinik behandelt wird, kann entsprechende Leistungen geltend machen. Dazu sollten Patienten oder ihre Angehörigen nach einem Unfall umgehend das Personal des Krankenhauses verständigen.
Versichert sind alle Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit der Behandlung oder der medizinischen Rehabilitation stehen. Dies gilt zum Beispiel auch für die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie den Weg von zu Hause zum Krankenhaus und zurück. Für die von Ärzten oder Therapeuten verursachten Behandlungsfehler besteht kein Unfallversicherungsschutz.
"Gesetzliche Unfallversicherung greift auch im Krankenhaus"
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