Wer seine Unfallversicherung in Anspruch nehmen will, muss bestimmte Fristen beachten. Wollen Versicherte einen bleibenden Schaden geltend machen, muss dieser innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein, heißt es in einem Ratgeber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Außerdem muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein. Verpassen Versicherte diese Frist, dürfte die Versicherung eine Zahlung verweigern.
"Invalidität der Unfallversicherung fristgemäß melden "
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