Patienten müssen sich nicht automatisch mit einer preiswerten Prothese zufriedengeben. Bietet eine teurere Prothese echte Vorteile und nicht nur mehr Komfort, muss die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn (Az.: S 15 KR 4576/11), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
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"Krankenkasse muss im Zweifel für teure Prothesen zahlen"
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