Das Bundesgesundheitsministerium hat die Diskriminierung von Alten und kranken Menschen bei Krankenkassen kritisiert. "Eine Risikoselektion zulasten schwer kranker und teurer Versicherter ist unzulässig", sagte ein Ministeriumssprecher am Mittwoch in Berlin auf Anfrage. "Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist jede Person unabhängig von ihrem Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf, Alter oder Geschlecht in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern." Die Krankenkassen müssten "Recht und Gesetz einhalten".
Das Bundesversicherungsamt BVA) hatte das Umwerben vor allem einkommensstarker Versicherter und das Herausdrängen "teurer" kranker Mitglieder angeprangert. Eine Sprecherin des Kassen-Spitzenverbandes sagte, die kritisierten Praktiken widersprächen dem Solidargedanken. Es sei gut, dass das BVA lediglich Einzelfälle festgestellt habe.
"Ministerium: Risikoselektion bei Krankenkassen unzulässig "
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